Bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sind im letzten Jahr 43 neue Beschwerden eingegangen.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der UBI sind im letzten Jahr 43 neue Beschwerden eingegangen.
  • Die Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen spricht von einem Rekord.

Bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sind im letzten Jahr 43 neue Beschwerden eingegangen. Die UBI spricht von einem Rekord. Nach ihren Angaben hatte sie vor 30 Jahren das letzte Mal mehr Beschwerden erhalten als im vergangenen Jahr.

Einzig 1991 habe sie 50 Beschwerden erhalten, schrieb die UBI am Dienstag in einer Mitteilung. Allerdings habe es damals noch keine der der UBI vorgelagerten Ombudsstellen gegeben. Diese heute acht Stellen erhielten 2021 1194 Beanstandungen (Vorjahr: 636). Rund vier Prozent dieser Fälle mündeten in einer Beschwerde an die UBI.

30 der 43 im Jahr 2020 eingegangenen Beschwerden richteten sich gegen TV-Sendungen. In acht Fällen betrafen betrafen die Eingaben mehrere Medien des gleichen Veranstalters, nämlich Fernsehen, Radio und/oder Online. Radiobeiträge wurden fünf Mal beanstandet. 37 Beschwerden betrafen die SRG, die sechs übrigen Ausstrahlungen von privaten Veranstaltern.

Eine Beschwerde betraf eine Satiresendung. Bei allen anderen Eingaben ging es um Nachrichten- und Informationssendungen sowie um Dokumentarfilme. In der zweiten Jahreshälfte kritisierten laut der UBI etliche Beschwerdeführerinnen und -führer die Berichterstattung der SRG-Sender über die Pandemie.

36 Beschwerdefälle erledigte die UBI im vergangenen Jahr. In fünf dieser Fälle stellte sie eine Rechtsverletzung fest; 2019 war dies bei drei Fällen so gewesen.

Noch nicht rechtskräftig ist laut UBI der Entscheid zum SRF-Dokumentarfilm über Adam Quadroni. Die SRG habe gegen den UBI-Entscheid Beschwerde vor Bundesgericht erhoben. In der Beurteilung der UBI hatte der Film über den Bündner Whistleblower das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.

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