Ein 43-jähriger Niederländer wurde vom Kreisgericht Toggenburg zu 14 Jahren Haft verurteilt. 2016 erstach er einen 62-jährigen Schweizer.
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Das Kreisgericht Toggenburg in Lichtensteig SG. - Kanton St. Gallen

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Mai 2016 erstach ein Niederländer einen 62-jährigen Schweizer.
  • Das Kreisgericht Toggenburg verurteilte den 43-Jährigen nun zu 14 Jahren Freiheitsstrafe.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Das Kreisgericht Toggenburg hat einen 43-jährigen Niederländer wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Beim Opfer handelte es sich um einen 62-jährigen Mann, mit dem der Täter eine sexuelle Beziehung unterhielt. Das am Montag veröffentlichte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Am Prozess vom letzten Donnerstag in Lichtensteig SG verlangte die Staatsanwältin wegen Mordes und Raubs eine Freiheitsstrafe von 15,5 Jahren. Der Verteidiger plädierte auf 36 Monate wegen Totschlags und Diebstahls.

Täter habe skrupellos gehandelt

In seinem Entscheid hat das Kreisgericht Toggenburg das Delikt als Mord qualifiziert. Dafür sprach es eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren aus. Der Beschuldigte habe besonders skrupellos gehandelt.

In einer kurzen Begründungen zählte das Gericht mehrere Punkte auf, die im Vergleich zu den Anträgen zu einer Reduktion führten: Die lange Verfahrensdauer, die eingetretene Verzögerung bei der Ansetzung der Gerichtsverhandlung, die Vorverurteilung durch die Medien sowie die teilweise Bereitschaft zu einem Geständnis.

Messer
Eine Person hält ein Messer in der Hand. (Symbolbild) - Pixabay

Den zweiten Anklagepunkt beurteilte das Gericht als Diebstahl und nicht wie die Staatsanwaltschaft als Raub. Dafür gibt es zusätzlich eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 100 Franken.

Täter erstach Schweizer und floh mit 8500 Franken

Der nun in erster Instanz verurteilte Niederländer hatte mit dem Opfer eine rein sexuelle Beziehung unterhalten. Den 62-Jährigen lernte er im März 2016 in Thailand über eine Internet-Plattform kennen. Auf Einladung des Älteren reiste der Beschuldigte später in die Schweiz. Er sei sich bewusst gewesen, dass er sexuelle Dienstleistungen zu erfüllen habe und dafür Unterkunft bekam, sagte er in der Verhandlung.

Am späten Abend des 2. Mai habe er den 62-Jährigen erstochen. Mit umgerechnet rund 8500 Franken verliess der Niederländer die Wohnung und flog noch am gleichen Nachmittag zurück nach Thailand. Die Anklägerin sagte vor Gericht, der Mann habe einen «sehr starken Tötungswillen» gezeigt. Der Verteidiger argumentierte, der Beschuldigte habe sich «in einem psychischen Gefängnis» befunden.

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