Anfang Mai 2016 erstach in Lichtensteig SG ein 43-Jähriger einen 62-jährigen Mann. Die Staatsanwältin fordert nun 15,5 Jahre Haft wegen Mordes und Raubes.
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Das Kreisgericht Toggenburg in Lichtensteig SG. - Kanton St. Gallen
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kreisgericht Toggenburg in Lichtensteig SG befasst sich mit einem Tötungsdelikt.
  • Anfang Mai 2016 erstach ein knapp 43-Jähriger einen 62-jährigen Mann.
  • Die Staatsanwältin fordert wegen Mordes und Raubes 15,5 Jahre Freiheitsentzug.

Das Kreisgericht Toggenburg in Lichtensteig SG hat sich am Donnerstag mit einem Tötungsdelikt befasst. Diesem ist Anfang Mai 2016 ein 62-jähriger Mann zum Opfer gefallen. Beschuldigt ist ein knapp 43-Jähriger. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet.

Laut der Staatsanwältin ist der Beschuldigte wegen Mordes und Raubs zu 15,5 Jahren Freiheitsentzug zu verurteilen. Der Verteidiger plädierte auf 36 Monate wegen Totschlags und Diebstahls. Der Mann sei umgehend aus dem vorzeitigen Strafvollzug zu entlassen und für die zuviel abgesessene Haftzeit zu entschädigen.

Der beschuldigte Niederländer soll in der Nacht vom 2. auf den 3. Mai 2016 in Lichtensteig den 62-jährigen Schweizer erstochen und beraubt haben. Anschliessend flüchtete er nach Thailand, wo er Anfang Juni 2016 festgenommen wurde.

Mann gesteht die Tat

Der Mann ist grundsätzlich geständig. Vor Gericht erzählte er, wie er in Thailand im März 2016 über eine Internet-Plattform den Schweizer kennenlernte. Dieser hatte dort ein Haus, wo er ihn besuchte. Bei ihrer Bekanntschaft sei es einzig um Sex gegangen.

Auf Einladung des Älteren reiste der Beschuldigte später in die Schweiz. Er sei sich bewusst gewesen, dass er sexuelle Dienstleistungen zu erfüllen habe und dafür Unterkunft bekam.

Der Gastgeber habe sexuelle Praktiken verlangt, die der Beschuldigte nicht mochte. Daraufhin erstach er ihn mit einem grossen Messer. Danach suchte er nach Geld. Mit umgerechnet rund 8500 Franken floh er noch am selben Nachmittag nach Thailand.

Anklägerin: Klarer Fall von Mord

Laut der Anklägerin liegt ein klarer Fall von Mord vor. Der Beschuldigte habe besonders skrupellos und aus reiner Habgier getötet. Er hätte den Gastgeber auch einfach «beklauen können und dann gehen». Er habe aber einen «sehr starken Tötungswillen» gezeigt.

Ganz anders sah es der Verteidiger. Der Beschuldigte habe sich «in einem psychischen Gefängnis» befunden. Nach seiner Ankunft in der Schweiz seien seine Vorstellungen hart enttäuscht worden.

Der Schweizer habe alles bestimmt – bis hin zu den Sexpraktiken. Das sei eine stetige Unterdrückung gewesen. Irgendwann sei «das Fass voll» gewesen. Bei der Tat sei der Beschuldigte aufgrund von Alkohol und Drogen «nicht bei Sinnen gewesen».

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