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Töchter jahrelang missbraucht: Neun Jahre Freiheitsstrafe für Vater

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Lausanne,

Das Bundesgericht hat eine Freiheitsstrafe von neun Jahren für einen Mann aus Zürich bestätigt, der seine drei Töchter über Jahre sexuell missbrauchte.

Keine mildere Strafe für einen Mann, der seine Töchter jahrelang missbrauchte. (Symbolbild)
Keine mildere Strafe für einen Mann, der seine Töchter jahrelang missbrauchte. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTOF SCHUERPF

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Vater, welcher seine Töchter jahrelang missbraucht hatte, wurde nun verurteilt.
  • Der Täter erhielt eine Freiheitsstrafe von neun Jahren.
  • Der Verurteilte hatte eine Haftstrafe von maximal fünfeinhalb Jahren beantragt.

Das Bundesgericht hat eine Freiheitsstrafe von neun Jahren für einen Mann aus dem Kanton Zürich bestätigt. Er hatte seine drei Töchter über Jahre hinweg sexuell und körperlich schwer misshandelt. Die unterdessen volljährigen jungen Frauen leiden bis heute an den Folgen.

Bundesgericht wies die Anträge des Täters ab

Der Verurteilte beantragte vor Bundesgericht eine Freiheitsstrafe von maximal fünfeinhalb Jahren. Zudem rügte er, dass das Zürcher Obergericht kein Gutachten in Auftrag gegeben habe, weil Zweifel an seiner Schuldfähigkeit bestünden.

Das Bundesgericht hat die Anträge des heute 52-Jährigen abgewiesen. Das Gutachten habe er erst vor Obergericht verlangt, was zu spät sei. Vorher sei es nie ein Thema gewesen. Allein aufgrund der Schwere der Tat könne jeweils nicht automatisch auf einen abnormen Geisteszustand geschlossen werden.

haftstrafe
Den Täter erwartet eine Freiheitsstrafe von neun Jahren. - Keystone

Auch die Strafzumessung des Zürcher Obergerichts erachtet das Bundesgericht als korrekt. Es hatte diese auf elf Seiten seines Urteils eingehend begründet.

Obergericht erhöht Strafe von acht auf neun Jahre

Das Obergericht erhöhte die vom Bezirksgericht Uster ausgesprochene Strafe im Juni 2019 von acht auf neun Jahre. Die erste Instanz hatte den Mann wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung, sexueller Nötigung, Schändung und der Verletzung der Erziehungspflicht verurteilt.

Der Vater hatte seine Kinder gefoltert, indem er ihnen den Kopf unter Wasser drückte oder Plastiksäcke über den Kopf stülpte. Zudem verging er sich regelmässig sexuell an ihnen.

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