Thuner Autofahrer mit einem Licht unterwegs – Polizei siehts nicht
Ein Thuner fährt mitten in der Nacht mit einem kaputten Vorderlicht am Auto nach Hause. Der 27-Jährige staunt: Trotz Polizeikontrolle erhält er keine Busse.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Thuner entscheidet sich trotz eines kaputten Auto-Vorderlichtes für die Heimfahrt.
- Mitten in der Nacht kommt er in eine Polizeikontrolle – eine Busse gibts allerdings keine.
«Das darf doch jetzt echt nicht wahr sein», flucht Janis G.*, als er kürzlich im Entlebuch LU in seinem Auto sitzt und nach Hause nach Thun BE fahren will.
Gerade hat er bemerkt, dass an seinem Auto das rechte Vorderlicht nicht mehr funktioniert. Es ist kurz nach elf Uhr in der Nacht.
Was nun? Eine Ersatz-Lampe hat der 27-Jährige keine in seinem Auto. Auch ein Tankstellenshop hat so spät am Abend nicht mehr geöffnet, geschweige denn eine Autogarage.
Janis G.* entscheidet sich, trotz kaputtem Vorderlicht und dem damit verbundenen Sicherheitsrisiko loszufahren. «Das Auto hier stehenzulassen und am nächsten Tag abzuholen, ist in keinem Verhältnis», findet der Berner Oberländer.
Doch in Kiesen BE, also nur noch etwa zehn Minuten von Zuhause entfernt, passiert es: Polizeikontrolle! «Oh nein», denkt sich Janis G.* – und rechnet mit Busse samt polizeilicher Moralpredigt.
Keine Busse – trotz kaputtem Vorderlicht
Doch weit gefehlt! Der Polizist der Kapo Bern will lediglich wissen, ob Janis G.* Alkohol getrunken hat.
Nach einem «Nein» wendet sich dieser sogleich wieder ab und wünscht eine gute Weiterfahrt.
Der Thuner ist erstaunt – und denkt sich: «Mein kaputtes Vorderlicht – das gibt keine Busse?»
Der Beamte habe ihn nicht einmal darauf aufmerksam gemacht, dass eines seiner Vorderlichter nicht mehr geht.

Der BärnerBär fragt bei der Kantonspolizei Bern nach. Ist es etwa erlaubt, mit einem kaputten Vorderlicht in der Nacht Auto zu fahren?
Nein. Denn gemäss Strassenverkehrsrecht dürfen Fahrzeuge nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren.
Die Kantonspolizei Bern führt aus: «Das Fahren mit lediglich einem Vorderlicht in der Nacht erfüllt diese Voraussetzung nicht. Daher ist es nicht zulässig und wird geahndet.»
Janis G.* hat damit Glück. Denn das Strafen-Spektrum würde laut der Kapo Bern «eine Mängelkarte, eine Ordnungsbusse oder einen Rapport an die Staatsanwaltschaft» umfassen.

Einzig, wenn am Auto «unterwegs leichtere Mängel» auftreten würden, dürfe man mit besonderer Vorsicht weiterfahren. Die Reparatur sei in solchen Fällen jedoch unverzüglich vorzunehmen.
Obwohl Janis G.* in diesem Fall um eine Busse herumgekommen ist, ist für ihn klar: «Ab sofort habe ich immer eine entsprechende Ersatz-Lampe im Auto.»
* Name von der Redaktion geändert