Der Baselbieter Regierungsrat und Volkswirtschaftsminister, Thomas Weber, steht schon bald vor Gericht. Er muss sich für ungetreue Amtsführung verantworten.
Thomas Weber
Thomas Weber muss sich vor Gericht verantworten. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am 2. Juni muss sich der SVP-Politiker Thomas Weber vor dem Strafgericht verantworten.
  • Dem Baselbieter Volkswirtschaftsdirektor wird die ungetreue Amtsführung vorgeworfen.
  • Dabei handelt es sich um die Affäre rund um die Schwarzarbeitskontrollstelle ZAK.

Thomas Weber, der Baselbieter Volkswirtschaftsdirektor, muss sich am 2. Juni vor dem Gericht verantworten. In der Schweiz ist es äussert selten, dass ein noch amtierender Regierungsrat angeklagt wird. Der Grund für die Anklage gegen den SVP-Politiker ist seine Rolle in der Affäre rund um die Schwarzarbeitskontrollstelle ZAK.

Bereits im August 2018 wurde ein Verfahren gegen Thomas Weber eingeleitet. Die offizielle Anklage kam dann letzten Herbst. Weber ist bereits seit 2013 amtierender Regierungsrat.

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Der Baselbieter Regierungsrat Thomas Weber (SVP) posiert für ein Wahlplakat. - SVP

Laut der «Basler Zeitung» handelt es sich bei der Anklage um den Vorwurf der ungetreuen Amtsführung. Der Kanton Baselland soll rund 200'000 Franken zu viel an den Verein Zentrale Arbeitsmarktkontrolle (ZAK) überwiesen haben.

Thomas Weber soll Forderungen grundlos akzeptiert haben

Dies geschah zwischen 2014 und 2015. Weber wird vorgeworfen, die überzogenen Forderungen der ZAK ohne erkennbaren Grund akzeptiert zu haben. Neben Thomas Weber muss sich auch Thomas Keller vor dem Strafgericht verantworten. Er ist Leiter des Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA).

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Thomas Weber spricht bei einer Medienkonferenz. - Keystone

Gemäss dem Staatsanwalt, Janos Fabian, hat Weber die Hauptverantwortung. Bereits bei einer spärlichen Überprüfung des Businessplans oder des Budgets hätten ihn die zu hohen Geldbeträge auffallen sollen.

Jahresrechnungen wurden nicht kritisch geprüft

Auch die letztjährigen Jahresrechnungen wurden nicht kritisch geprüft. Weber müssten die zu hohen Kosten durchaus bewusst gewesen sein. Er habe jedoch nichts unternommen und sogar seine Untergebene angewiesen, diesen Fakt zu akzeptieren.

Dem ehemaligen Kiga-Leiter wird lediglich die Gehilfenschaft vorgeworfen. Für die Staatsanwaltschaft spielt dieser nur eine Nebenrollen. Thomas Weber äusserte sich bisher nicht zu den Vorwürfen. Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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