Das Kantonsspital Baselland (KSBL) erhält im laufenden Jahr für gemeinwirtschaftliche und besondere Leistungen insgesamt 11,207 Millionen Franken - 102'000 Franken weniger als von der Baselbieter Regierung beantragt. Der Landrat hat am Donnerstag die Abgeltung mit 61 zu 6 Stimmen bei 16 Enthaltung gutgeheissen.
Baselland
Das Kantonsspital Baselland in Liestal. (Symbolbild) - Keystone

Nicht unterstützen wollte das Baselbieter Parlament auf Antrag seiner vorberatenden Kommission das KSBL-Angebot «Spezialsprechstunden für Teenager in der Gynäkologie», für das 102'000 Franken vorgesehen gewesen wären. Dies unter anderem mit der Begründung, dass das KSBL diese Leistung nicht zwingend anbieten müsse, da im Kanton entsprechende Angebote bereits vorhanden seien.

Allgemein wurde im Landrat Unbehagen gegenüber den Abgeltungen geäussert. Unter anderem wurde das Konstrukt der Finanzierung im Gesundheitswesen mit den unterschiedlichen Abrechnungsmodellen kritisiert. Es sei unklar, welche Leistungen als gemeinwirtschaftlich gelten würden und deshalb vom Kanton abgegolten werden sollten, monierte ein FDP-Sprecher.

Gesundheitsdirektor Thomas Weber (SVP) mahnte vor einem allgemeinen Misstrauen gegenüber dem KSBL. Für gemeinwirtschaftliche und besondere Leistungen, welche die Spitäler aufgrund von Gesetz, Leistungsvereinbarungen oder Verträgen übernehmen, müsse der Kanton aufkommen. Sie betreffen etwa die Kosten des 24-Stunden-Betriebs der Notfallstationen, die Rettungsdienste sowie die Weiterbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten.

Der Baselbieter Landrat hatte im Februar 2017 insgesamt 39 Millionen für solche Leistungen an das KSBL bewilligt. Das Spital erhielt also für die Jahre 2017 bis 2019 jährlich 13 Millionen Franken vom Kanton. Für 2020 bewilligte der Landrat erneut 13 Millionen Franken, nachdem die Regierung einen Antrag um Verlängerung der Abgeltung um ein Jahr gestellt hatte.

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