Tessiner Appellationsgericht weist Rekurs in Sri-Lanker-Fall ab
Das Appellationsgericht im Tessin hat einen Rekurs der Verwandten des Opfers gegen die Einstellung des Verfahrens abgewiesen.

Das Wichtigste in Kürze
- 2017 erschoss ein Polizist in Brissago einen sri-lankischen Asylbewerber.
- Das Gericht entschied, dass die Einstellung des Verfahrens nicht widerrufen wird.
- Das Verhalten des Polizisten sei gerechtfertigt gewesen.
Die Einstellung des Verfahrens gegen den Polizisten, der 2017 in Brissago einen srilankschen Asylbewerber erschossen hat, wird nicht widerrufen. Das hat am Mittwochabend die Strafkammer des Tessiner Appellationsgerichts mitgeteilt. Sie wies einen Rekurs der Verwandten des Opfers gegen die Einstellung des Verfahrens ab.
Das Recht der Angehörigen auf eine umfassende und effiziente Untersuchung des Vorfalls sei in keiner Weise verletzt worden. Dies hält das Gericht in seiner Stellungnahme fest.
Handeln war gerechtfertigt
Das Verhalten des Polizisten sei gerechtfertigt gewesen. Er habe durch sein Handeln das Leben Dritter geschützt.
Im Oktober 2017 hatte ein Polizist während eines nächtlichen Einsatzes einen srilankischen Asylbewerber erschossen. Der 38-jährige Mann war mit zwei Messern bewaffnet. Dem Einsatz war ein Streit vorausgegangen. Insgesamt waren in den Vorfall drei Asylbewerber sowie mehrere Polizisten involviert.
Die Staatsanwaltschaft leitete nach dem Tod des Asylbewerbers eine Untersuchung ein.