Taubstummer Sexualverbrecher erhält therapeutische Massnahmen
Ein taubstummer Mann wurde wegen Vergewaltigung zu 5 Jahren Haft und einer stationären Massnahme verurteilt. Der 25-Jährige vergriff sich an seinen Mitschülern.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein taubstummer Mann hat über Jahre Kinder und Jugendliche missbraucht.
- Aufgrund des Verdachts auf geistige Einschränkungen wird er stationär behandelt.
Das Bundesgericht hat eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und eine stationäre therapeutische Massnahme für einen taubstummen jungen Mann bestätigt. Er vergewaltigte und missbrauchte Mitschülerinnen und Mitschüler.
Wegen des hohen Rückfallrisikos sei eine stationäre Massnahme angebracht. Das halten die Lausanner Richter in einem Urteil von heute Donnerstag fest. Zwar gebe es in der Romandie, wo der Verurteilte aufgewachsen ist, keine ideale Institution für die Durchführung der Massnahme.
Das Bundesgericht zieht deshalb in Betracht, dass der Mann auch in einem Gefängnis eine den Standards entsprechende Therapie durchlaufen könne. Der heute 25-Jährige hatte eine ambulante Therapie beantragt.
Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte im August 2018 die Verurteilung. Der Taubstumme muss eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren antreten und 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten. Die zudem angeordnete stationäre therapeutische Massnahme wurde der Freiheitsstrafe vorgezogen.
Jahrelange Delinquenz
Der Verurteilte hat serbische Wurzeln und wurde in Deutschland geboren. 2003 kam seine Familie in die Schweiz, wo er aufgrund seiner verzögerten Entwicklung eine Spezialschule besuchte.
Das Jugendgericht hatte den Mann bereits in den Jahren 2009, 2010 und 2012 wegen sexuellen Handlungen mit Kindern verurteilt. Als Minderjähriger und junger Erwachsener vergewaltigte und missbrauchte er aber noch weitere acht Opfer, die mit ihm die Schule besuchten. Im Kanton Bern ist gemäss Urteil des Bundesgerichts ein weiteres Verfahren wegen sexuellen Handlungen mit Kindern hängig.
Drei Experten hatten den jungen Mann begutachtet. Sie stellten unter anderem fest, dass der Begutachtete geistig leicht bis mittelgradig zurückgeblieben sei. Zudem habe er Schwierigkeiten damit, seine Impulse zu kontrollieren, insbesondere seine sexuellen. Dies schreibt das Bundesgericht in seinen Erwägungen.