Die Suiten des Bürgenstock Resorts sollen als Hotelunterkunft genutzt werden, nicht als reine Ferienwohnungen. Zu diesem Schluss kommt das Verwaltungsgericht.
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Auf dem Bürgenstock wird im Juni eine Friedenskonferenz stattfinden. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bürgenstock Resort muss Hotelcharakter bewahren.
  • Die Residenzen sollen nicht als reine Ferienwohnungen genutzt werden, so das Gericht.
  • Der Rechtsstreit wurde durch den Plan, die Suiten mit Küchen auszustatten, ausgelöst.
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Das Bürgenstock Resort muss dafür sorgen, dass seine Residenzen nicht als reine Ferienwohnungen genutzt werden, sondern als Hotelunterkunft. Das Nidwaldner Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Bundesamts für Justiz teilweise gutgeheissen.

Über den Fall haben am Freitag das Regionaljournal Zentralschweiz von Radio SRF1 und am Samstag weitere Medien berichtet. Das Urteil, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, ist nicht rechtskräftig.

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Das noble Bürgenstock-Resort im Kanton Nidwalden. - keystone

Das Resort besteht aus rund 30 Gebäuden mit vier Hotels, zwölf Restaurants und Bars sowie 67 Einheiten des Hotelwohnens, die sich über mehrere Gebäude verteilen. Das vom Staatsfonds Katars finanzierte Resort unterliegt der Lex Koller. Das Gesetz erschwert den Erwerb und Verkauf von Wohneigentum durch ausländische Besitzer.

Verursacht wurde der Rechtsstreit dadurch, dass die nur mit einer kleinen Küche (Kitchenette) ausgerüsteten Residenzen vollwertige Küchen erhalten sollen, um sie besser verkaufen zu können. Gemäss Medienberichten war die Nachfrage nach den Suiten äusserst gering.

Bewohner sollen trotz Küchen Hotel-Dienstleistungen kaufen

Die zuständige Bundesbehörde legte gegen die Bewilligung des Kantons für die Küchen ihr Veto ein, weil damit der Hotelcharakter in Frage gestellt und die Residenzen zu gewöhnlichen Ferienwohnungen werden könnten. Der Hotelcharakter ist nötig, damit die Suiten trotz Lex Koller an Ausländer verkauft werden können.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden teilt diese Bedenken. Es untersagt zwar vollwertig ausgestattete Küchen nicht. Es verlangt aber vom Resort, dass es sicherstellt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Suiten einen angemessenen Teil hotelmässiger Dienstleistungen einkaufe.

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Das Bürgenstock-Resort oberhalb des Vierwaldstättersees. - keystone

Um dies sicherzustellen, hatte der Kanton Nidwalden angeordnet, dass mit einem finanziellen Anreiz die Bewohnerinnen und Bewohner zum Bezug von Hoteldienstleistungen animiert werden sollen. Die verfügte Pauschale erachtete das Gericht aber als zu gering. Es brauche griffigere betriebliche Auflagen.

Das Verwaltungsgericht hiess deswegen die Beschwerde des Bundesamts für Justiz teilweise gut. Es hob die kantonale Bewilligung in einem Punkt auf und wies die Sache zur Neubeurteilung an den Kanton Nidwalden zurück.

Das Bundesamt für Justiz kommentiere das Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts aufgrund des laufenden Verfahrens nicht, hiess es auf Anfrage von Keystone-SDA. Es verwies darauf, dass die Beschwerdefrist noch nicht abgelaufen sei.

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