Gewalt

    Strafgericht verurteilt Mann wegen Gewalt an schwangerer Ehefrau

    Sarah Laager
    Sarah Laager

    Basel,

    In Basel wurde ein Mann vom Strafgericht wegen häuslicher Gewalt an seiner schwangeren Frau verurteilt. Trotzdem muss er nicht ins Gefängnis.

    Strafgericht schwangeren
    Das Strafgericht in Basel - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Mann hat ihn Basel seiner schwangeren Frau mehrmals in den Bauch getreten.
    • Deshalb wurde er vom Strafgericht zu 2,5 Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
    • Er muss jedoch nicht ins Gefängnis, weil er die Strafe bereits in U-Haft abgesessen hat.

    Am Montag wurde ein Mann vom Basler Strafgericht zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren verurteilt. Seine Ehefrau und auch die gemeinsamen Kinder, die Opfer des Verurteilten, seien mehrmals Opfer von häuslicher Gewalt geworden. Unter anderem wurde er wegen versuchtem strafbaren Schwangerschaftsabbruchs verurteilt.

    So soll er im Jahr 2015 seine schwangere Ehefrau gefesselt und mehrmals in den Bauch getreten haben. Er soll angeblich von seiner Frau eine Abtreibung gefordert haben. Im Urteil heisst es: «Wer eine schwangere Frau mit Fusstritten in den Bauch verletzt, der nimmt eine Fehlgeburt zumindest in Kauf.»

    Auch Kinder von Gewalt betroffen

    Auch in den Jahren danach soll es immer wieder zu verschiedenen gewalttätigen Akten gekommen sein. Auch die Kinder des Ehepaares waren von den Gewaltausschreitungen betroffen. Der Mann habe die Frau und die Kinder laut Aussage einmal in einem Zimmer eingesperrt. Aufgrund dessen wurde er wegen Freiheitsberaubung schuldig gesprochen.

    Vor dem Gericht bestritt der Mann die Taten. Er gestand lediglich einige Ohrfeigen, Stösse und Probleme in der Ehe. Trotzdem wurde der Frau wegen ihrer Detailliertheit und Konstanz Glaube geschenkt. Ihr Ehepartner habe sich immer wieder in Widersprüchen verfangen.

    Der Verurteilte muss trotz der Freiheitsstrafe nicht ins Gefängnis. Er hat nach Angaben des Gerichts die Strafe mit der Untersuchungshaft bereits abgesessen. Deshalb sei der Mann «unverzüglich zu entlassen», so die Gerichtspräsidentin.

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