Arztzeugnis-Pflicht ab Tag 1 kann sogar zu mehr Ausfällen führen
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Das sagen sich die Deutschen und wollen eine Arztzeugnis-Pflicht ab Tag 1. Was sagen Schweizer dazu?

Das Wichtigste in Kürze
- Wegen «exorbitanten» Krankenständen will Kanzler Merz strengere Arbeitszeugnis-Regeln.
- Auch in der Schweiz sind die Krankheitstage in den letzten Jahren angestiegen.
- Dennoch sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände gegen strengere Regeln.
Die Deutschen greifen bei den Abszenzen am Arbeitsplatz durch!
Die Regierung plant strengere Regeln bei Krankmeldungen. Künftig soll bereits am ersten Krankheitstag ein Arztzeugnis nötig sein.
Somit müsste, wer krank ist, gleich am ersten Tag eine Praxis aufsuchen und sich ein Zeugnis ausstellen lassen. Denn auch die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden.
Auch in der Schweiz müssen Arbeitnehmende ihre Arbeitsunfähigkeit nachweisen. In den meisten Fällen wird ab dem dritten Krankheitstag ein Zeugnis verlangt.
Zahlen des Bundesamt für Statistik zeigen: Die Anzahl Krankheitstage geht nach oben.
Wegen Krankheit oder Unfall fehlten Vollzeitbeschäftigte im Jahr 2025 an durchschnittlich 8,2 Tagen pro Jahr. Vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 waren es noch 7,2 Tage.
Mit 65,2 Prozent machen Ausfälle wegen Krankheit oder Unfall über zwei Drittel aller Absenzen aus.

Wäre da ein Zeugnis ab Tag 1 die Lösung, um die Krankheits-Absenzen im Schach zu halten?
Der Verband Angestellte Schweiz findet klar: Nein.
«Aus unserer Sicht widerspricht eine generelle Pflicht, bereits ab dem ersten Krankheitstag ein Arztzeugnis vorzulegen, dem Vertrauensverhältnis, auf dem ein Arbeitsverhältnis basiert», sagt Lukas Walther. Er ist Rechtsanwalt beim Berufsverband, der die Interessen von Angestellten vertritt.
Denn die meisten Arbeitnehmer würden sich ihrem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet fühlen. «Und wägen sorgfältig ab, ob sie trotz gesundheitlicher Beschwerden arbeiten können oder nicht.»

Viele Beschäftigte würden aus Loyalität gegenüber ihrem Arbeitgeber oder ihrem Team sogar krank zur Arbeit erscheinen.
Auch für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) wäre eine Pflicht ab dem ersten Krankheitstag ein Schritt in die falsche Richtung. Co-Sekretariatsleiterin Gabriela Medici bezweifelt, dass dadurch Missbrauch wirksam verhindert werden kann, wie sie gegenüber Nau.ch erklärt.
Arbeitgeberverband fordert mehr Dialog
Sogar die Arbeitgeber-Seite sieht es ähnlich. Die Pflicht für ein Zeugnis ab dem ersten Krankheitstag sei nicht unbedingt zielführend, erklärt der Schweizerische Arbeitgeberverband auf Anfrage.
«Das würde Aufwand verursachen, ohne dass sichergestellt wäre, dass das erwünschte Ziel erreicht wird», so Daniella Lützelschwab, Ressortleiterin Arbeitsmarkt beim Arbeitgeberverband.
Viele Unternehmen würden heute freiwillig darauf verzichten, bei kurzen Absenzen immer sofort ein Arztzeugnis zu verlangen. Aber: «Sie behalten sich die Möglichkeit vor, bei Bedarf auch ab dem ersten Krankheitstag ein Arztzeugnis zu verlangen.»

Dennoch findet Lützelschwab: «Eine generelle, gesetzliche Pflicht ab dem ersten Tag würde Missbrauch nicht zwingend verhindern.»
Viel wichtiger wäre es in den Augen des Arbeitgeberverbandes, dass mit dem Ausstellen des Zeugnisses auch ein Austausch zwischen Arzt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit – beziehungsweise über die allenfalls verbliebene Restarbeitsfähigkeit des Angestellten – verbunden ist.
Ärzte würden sich «dezidiert widersetzen»
Gar nicht einverstanden mit einer allfälligen Einführung einer strengeren Attest-Regel ist die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH.
Die FMH warnt in diesem Zusammenhang vor einem zusätzlichen Bürokratieaufwand. «Gerade in einer Zeit, in der der Ärztemangel bereits Realität ist.»

Ärztinnen und Ärzte müssten schon heute zahlreiche Arztzeugnisse für eintägige Absenzen ausstellen – nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Schülerinnen und Schüler.
Oft seien die akuten Beschwerden bereits abgeklungen, wenn die Patientin oder der Patient die Arztpraxis aufsucht. Deshalb würde sich die FMH «einer solchen Regelung dezidiert widersetzen».
Sie stellte aber zusammen mit den Versicherern und Arbeitgebern «ein strukturiertes Vorgehen zur differenzierten Beurteilung der Arbeitsfähigkeit bei Langzeitabsenzen zur Verfügung.»
Ansteckungsgefahr bei Arzt oder im Büro
Lukas Walther von Angestellte Schweiz sieht noch einen weiteren Nachteil in der Zeugnispflicht ab Tag 1: Diese dürfte zu mehr Arztbesuchen führen und so die Ansteckungsgefahr in den Wartezimmern erhöhen.
Zudem stecke man sich auch am Arbeitsplatz schneller an, wenn Leute dadurch davon abgehalten werden, sich bei leichten Infekten krankzumelden. «Das Resultat wären am Ende mehr statt weniger Fehltage», so Walther.
Wer die Zahl der Fehltage nachhaltig senken wolle, müsse Überlastung, Stress und Burn-out am Arbeitsplatz gezielt angehen.
«Eine solche Regelung bekämpft – wenn überhaupt – Symptome, nicht die Ursachen, führt zu hohen gesellschaftlichen Kosten und strapaziert das bereits angeschlagene Gesundheitssystem», so Walther.








