Stadtkanton soll Steuern für Basler Kirchen eintreiben
Der Kanton Basel-Stadt soll künftig die Steuern für öffentlich-rechtlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften veranlagen und beziehen können.

Ohne diese Dienstleistung müssten die Kirchen ihre alte Software teuer selber erneuern, wozu jedoch das Geld fehlt.
Die Kirche hatten um das Inkasso durch den Kanton ersucht, weil die von beiden genutzte bisherige Softwarelösung komplett erneuert werden muss. Weil Basel-Stadt einer der wenigen Kantone ist, der die Kirchensteuern nicht zusammen mit den ordentlichen Steuern erhebt, müsste bei der Software eine Individuallösung gefunden werden.
Eine separate eigene Lösung wäre gemäss Kirchen mit erheblichen Kosten verbunden. Schliessen sie sich dem Kanton an, verlieren sie zwar insgesamt rund 400'000 Franken pro Jahr, weil so der Stichtag für die Steuern versetzt ist. Das nähmen sie trotz sinkenden Einnahmen in Kauf.
Kommissionsentscheid gekippt
Die Wirtschafts- und Abgaben-Kommission (WAK) des Grossen Rats hatte die entsprechende Änderung des Steuergesetzes abgelehnt. Das Ratsplenum kam am Mittwoch zu einem anderen Entscheid: Das Parlament machte die WAK-Streichungen mit jeweils 12 Gegenstimmen rückgängig und beschloss die Reform mit 76 gegen 6 Stimmen bei 11 Enthaltungen.
Finanzdirektorin Eva Herzog bezeichnete die gewählte Lösung als technisch machbar. Sie helfe den Kirchen und gebe dem Kanton wenig zu tun. Dessen Aufwand für die Kirchen soll abgegolten werden. Konkret geht es um die Römisch-Katholische, Evangelisch-Reformierte und Christkatholische Kirche sowie die Israelitische Gemeinde.
Die bürgerlichen Parteien stellten sich hinter das staatliche Inkasso der Steuern der öffentlich-rechtlich anerkannten vier Kirchen. In vielen anderen Kantonen sei das üblich, hiess es mehrfach. Die LDP verwies auf Leistungen der Kirchen, die dem Staat zugute kämen, etwa im Sozialen oder beim Denkmalschutz.
Staatspolitische Bedenken
Die SP war gespalten, wobei die wichtigen Funktionen der Kirchen «absolut unbestritten» seien. Während der eine Flügel wie die Ratsrechte keine Bedenken hatte, pochte der andere auf eine möglichst strikte Trennung von Kirche und Staat. So sei der Kanton neutraler, gebe es doch noch weitere Religionsgemeinschaften.
LDP und FDP verwiesen auf die Kantonsverfassung, wo die Trennung von Kirche und Staat geregelt sei; das reiche völlig. Die CVP/EVP pochte ihrerseits auf der Gewährleistung der Religionsfreiheit. Auch das Grüne Bündnis unterstützte die Regierungsvorschläge; die einzelnen Kirchen seien dann frei, die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.
Neben dem Steuer-Inkasso für die Kirchen enthält die Revision des kantonalen Steuergesetzes auch verschiedene Anpassungen an neueres Bundesrecht. Diese Elemente waren im Parlament unbestritten.