Stadt Zug prüft pauschale Elternbeiträge für Kita-Betreuung

Die Stadt Zug könnte bald einkommensunabhängige Elternbeiträge für Kitas einführen – ein schweizweit einzigartiges Modell.

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Eine Kita. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Die Stadt Zug prüft Änderungen in der Kita-Finanzierung. Eine Variante sieht die Einführung von pauschalen Elternbeiträgen vor, die einkommensunabhängig sind. Ein schweizweit einzigartiges Modell, wie das Bildungsdepartement am Freitag in einer Mitteilung schrieb.

Die fixen Tagesbeiträge würden 15 Franken für Kinder ab 18 Monaten und 35 Franken für Säuglinge betragen. Die Differenz zum Normtarif von 160 respektive 140 Franken übernehmen in dem Modell der Kanton und die Stadt. Bedingung für die Unterstützung in der Form von Betreuungsgutscheinen ist, dass die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder in Ausbildung sind.

Diese Variante schickte der Zuger Stadtrat am Freitag in die Vernehmlassung. Das Modell belaste die Stadt mit rund 4 Millionen Franken jährlich, etwa 100'000 Franken mehr als heute.

Kostenreduktion und Vereinfachung durch neues Finanzierungsmodell

Die Eltern könnten ihre Beiträge von total 4,1 Millionen Franken auf 1,1 Millionen Franken verringern. Diese Lösung soll auch die Administration vereinfachen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken und Familien entlasten.

Ab August 2026 subventioniert der Kanton Zug die Betreuungskosten im Vorschulbereich zu gut einem Drittel des Tagestarifs. Bei Beibehaltung des heutigen Systems würde gemäss Vernehmlassungsunterlagen eine Übersubventionierung resultieren.

Gegenwärtig bezahlen die Stadtzuger Erziehungsberechtigten einen Sockelbeitrag sowie einen einkommensabhängigen Anteil an den Tagestarif der Kitas.

Alternative Modelle in der Diskussion

In die Vernehmlassung ging als zweite Variante auch eine Weiterführung und Anpassung dieses Modells, das mitunter eine Erhöhung des Normtarifs und Senkung des Sebstbehalts der Familien vorsieht.

Die jährlichen Kosten der zweiten Variante liegen bei je 3,1 Millionen Franken für die Stadt als auch die Eltern. Die Vernehmlassung läuft bis am 30. November.

Die künftige Mitfinanzierung der Kita-Betreuung wird in einer Anpassung des städtischen Reglements und der Verordnung festgelegt.

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