Stadt Biel reorganisiert ihren E-Trottinett-Verleih

Die Stadt Biel überarbeitet das Bewilligungsverfahren für E-Trottinetts und reduziert die Anzahl der Verleiher.

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E-Trottinett. (Symbolbild) - sda

Die Stadt Biel will in Zukunft nur noch mit einem Verleiher von sogenannten «free floating» E-Trottinetten zusammenarbeiten. Daneben ergänzt sie das Angebot mit einem stationsgebundenen System von Publibike Velospot.

Elektro-Trottinette erfreuen sich gerade bei jüngeren Menschen einer immer grösseren Beliebtheit als Fortbewegungsmittel im Stadtgebiet.

Doch die wendigen Fahrzeuge polarisieren auch: Die Fahrzeuge von Verleihern werden oft achtlos irgendwo im öffentlichen Raum abgestellt und versperren Geh- und Verkehrswege.

Neue Richtlinien für mehr Ordnung

Die Stadt Biel hat daher 2021 Richtlinien für E-Trottinette erlassen und 2023 verschärft. Aktuell gibt es in der Stadt zwei Anbieter von sogenannten «free floating» Systemen mit insgesamt rund 160 Fahrzeugen. «Free floating» bedeutet, dass die Fahrzeuge irgendwo im öffentlichen Raum abgestellt werden können – in Biel seit 2023 jedoch nur noch auf Abstellplätzen für Velos und Motos.

Die Bewilligung für die beiden aktuellen Anbieter Zisch und JM Fleets läuft Ende Jahr aus.

Überarbeitetes Bewilligungsverfahren

Dies hat die Stadt zum Anlass genommen, um das Bewilligungsverfahren zu überarbeiten, wie sie in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt.

Ab März 2026 wird nur noch eine Firma die rund 160 Trottinette anbieten. Den Zuschlag erhalte jenes Unternehmen, das die Anordnungen der Stadt am besten erfülle.

Stationsgebundene E-Trottinetts für Pendler

Ergänzend zum «free floating»-Angebot führt die Stadt Biel ab dem 3. November mit den Verleiher Publibike ein stationsgebundenes E-Trottinett-System ein. Diese Fahrzeuge müssen zwingend an Stationen des Anbieters zurückgegeben werden. Das Angebot richtet sich insbesondere an Pendlerinnen und Pendler, die verlässlich ein Fahrzeug an bestimmten Orten buchen.

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Kommentare

User #1338 (nicht angemeldet)

Das sieht man in vielen Orten und Städten, wo E-Trottinette einfach abgestellt wurden, und irgendwann vom Vermieter eingesammelt werden. Man sollte, wie es schon in einigen Städten angewendet wird, den Mietern von E-Trottinette eine schmerzliche Rückführungsgebühr nachträglich in Rechnung stellen, wenn sie das E-Trottinette nicht an die entsprechenden Stationen abstellen.

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