Staatshaftungsklage wegen Sport-App gegen Bundesrätin abgewiesen

Das Wichtigste in Kürze
- Die Klage gegen Bundesrätin Viola Amherd wurde vom Bundesgericht abgewiesen.
- Offenbar soll das Verteidigungsdepartement eine Sport-App fürs Militär abgekupfert haben.
Das Bundesgericht hat eine Schadenersatzklage eines Unternehmers gegen Bundesrätin Viola Amherd abgewiesen. Der Mann und seine Firma machen geltend: Das Verteidigungsdepartement habe bei der Entwicklung einer Fitness-App für die Armee bei einer von ihnen entwickelten App abgekupfert. Amherd habe es in diesem Zusammenhang unterlassen, ihren Aufsichtspflichten nachzukommen.
Das Bundesgericht ist in einem solchen Schadenersatzbegehren die erste und letzte Instanz, wie es in seinem Urteil festhält. Es ist zum Schluss gelangt, dass kein widerrechtliches Verhalten vorliege. Die von der Firma in der Klage angerufenen Rechtsnormen regelten insbesondere die politische Verantwortlichkeit des Bundesrats als Kollegialbehörde.

Die Vorwürfe der Kläger zielten laut Bundesgericht vorwiegend auf Ereignisse im Jahr 2015 ab. Amherd sei jedoch erst im Dezember 2018 gewählt worden. Sie ist seit Anfang 2019 Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).
Coaching-Funktion in Sport-App
Die Firma entwickelte in den Jahren 2013 bis 2016 eine Coaching-Applikation für Sport und Fitness. Eine erste Fassung davon war ab Mitte Oktober 2016 auf den entsprechenden Online-Plattformen abrufbar. Sie konnte von jedermann benutzt werden, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.
Im Juni 2015 schrieb die Armasuisse den Auftrag für die Erarbeitung einer Trainings-Applikation öffentlich aus. Die Firma reichte kein Angebot ein. Es fand jedoch ein Mail-Austausch zwischen dem Firmenchef und dem VBS betreffend einer möglichen Zusammenarbeit statt.
Klage von 6,4 Millionen Franken
Im November 2015 fand eine Besprechung zwischen dem Bundesamt für Sport und dem Kläger statt. Zwei Jahre später wurde diesem mitgeteilt, dass kein Interesse mehr an ihrem Produkt bestehe. Im März 2019 lancierte die Armee die Sport-App «ready».

Der Firmengründer reichte im Oktober 2020 für sich selbst eine Schadensersatz- und Genugtuungsforderung von 6,4 Millionen Franken ein. Die Firma selbst verlangte 8,6 Millionen Franken.
Das vorliegende Urteil kritisiert der Kläger in einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung scharf. Damit habe das Bundesgericht die Staatshaftungsklage «erschlagen» und der Rechtsstaat sei nicht existent. Die Sperrfrist vom 28. März, 12 Uhr, ist aufgrund einer Publikation einer der Parteien aufgehoben.