Staatsanwaltschaft teilt erste Erkenntnisse zu totem Rollerfahrer

Keystone-SDA
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Lausanne,

Nach dem Tod eines 17-jährigen Rollersfahrers in Lausanne geht die Waadtländer Staatsanwaltschaft davon aus, dass er die Kontrolle über das Fahrzeug verlor.

Polizisten in Lausanne
Die Ermittlungen dauerten an, und weitere Festnahmen würden in Kürze erfolgen, teilte die Polizei mit. (Archivbild) - keystone

Nach dem Tod eines jungen Mannes mit einem Roller am vergangenen Sonntag in Lausanne hat die Waadtländer Staatsanwaltschaft erste Ergebnisse ihrer Ermittlungen veröffentlicht. Sie geht derzeit davon aus, dass das Opfer die Kontrolle über das Fahrzeug verloren hat. Der Tod des 17-Jährigen hatte die Ausschreitungen in Lausanne ausgelöst.

Die Veröffentlichung der ersten tatsächlichen Erkenntnisse der Ermittlungen erfolge aufgrund der angespannten Lage in Lausanne und diene der Aufklärung und Beruhigung der Situation, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Insbesondere wegen in der Öffentlichkeit kursierenden Informationen, insbesondere über den Abstand zwischen dem Zweirad und dem Polizeifahrzeug bedürfe es einer Klarstellung.

Laut der Staatsanwaltschaft wurden zwei Zeugen des Vorfalls befragt, die in einem entgegenkommenden Auto in der Nähe des Unfallorts unterwegs waren. Auch die beiden Polizisten gaben Auskunft.

Zeugen bestätigen Helm und nähern sich Unfallopfer vor Polizei

Die Aussagen stimmten darin überein, dass der Fahrer des Zweirads einen Helm getragen habe. Weiter berichteten die beiden Zeugen, sie seien kurz nach dem Unfall aus ihrem Fahrzeug ausgestiegen und hätten sich dem Opfer genähert, bevor die mit Blaulicht unterwegs gewesene Polizeipatrouille eingetroffen sei.

Laut Staatsanwaltschaft deutet dies darauf hin, dass die beiden Fahrzeuge einen erheblichen Abstand voneinander hatten und es zum Unfallzeitpunkt zu keinem Kontakt zwischen Polizeifahrzeug und Roller kam.

Die Theorie, dass das Opfer die Kontrolle über das Fahrzeug verloren hat, werde derzeit favorisiert, hiess es. Es wurde zudem bestätigt, dass das Opfer keinen für die von ihm gefahrene Rollerkategorie geeigneten Führerschein besass.

Laut einer Anzeige des Besitzers wurde das Zweirad am vergangenen Samstag in Ouchy VD gestohlen. Weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, insbesondere zur Unfalldynamik, waren im Gange.

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