Staatsanwaltschaft fordert erneut sechs Jahre für Pierin Vincenz
Im Berufungsprozess fordert die Zürcher Staatsanwaltschaft für Pierin Vincenz erneut sechs Jahre unbedingte Freiheitsstrafe.

Am vierten Verhandlungstag vor dem Zürcher Obergericht hat die Staatsanwaltschaft ihre Strafanträge erneuert. Für Pierin Vincenz und seinen Geschäftspartner Beat Stocker fordert sie jeweils sechs Jahre unbedingte Freiheitsstrafe, berichtet das «SRF».
Die Anklage wirft beiden vor, sich heimlich an Unternehmen beteiligt zu haben. Anschliessend sollen sie dafür gesorgt haben, dass Raiffeisen oder Aduno diese Firmen übernahmen, schreibt die «Weltwoche».
Stocker war damals Geschäftsführer von Aduno, während Vincenz als Verwaltungsratspräsident von Raiffeisen tätig war. Durch die umstrittenen Transaktionen sollen die beiden laut Staatsanwaltschaft Gewinne in Millionenhöhe erzielt haben.
Spesen ebenfalls Teil des Verfahrens
Zusätzlich geht es um private Auslagen, die als geschäftlich begründete Spesen abgerechnet worden sein sollen. Dazu zählen unter anderem Besuche in Cabarets und Stripclubs, so das «SRF».
Die Staatsanwaltschaft hält die Urteile des Bezirksgerichts Zürich aus dem Jahr 2022 für deutlich zu mild. Sie fordert deshalb eine Gesamtfreiheitsstrafe und sieht einen engen Zusammenhang zwischen den Spesendelikten und den Beteiligungsgeschäften.
Das Bezirksgericht hatte Vincenz 2022 zu drei Jahren und neun Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Stocker erhielt vier Jahre Freiheitsstrafe, berichtet die «Weltwoche».
Verteidigung verlangt Einstellung
Vincenz’ Verteidiger Lorenz Erni beantragte laut der «blue News» zu Beginn des Berufungsprozesses die Einstellung des Verfahrens. Er begründete den Antrag mit einer möglichen Verjährung.
Dabei verwies Erni auf den Komplex Commtrain. Aus seiner Sicht sei das Verfahren in diesem Punkt bereits verjährt.
Der Berufungsprozess vor dem Zürcher Obergericht begann am 10. August. Im Verfahren werden die Vorwürfe erneut geprüft.
Staatsanwalt fordert erneut sechs Jahre für Vincenz und Stocker
Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel hält an den bereits vor vier Jahren gestellten Strafanträgen fest. Für Vincenz und Stocker fordert er weiterhin jeweils sechs Jahre unbedingte Freiheitsstrafe.
Die Staatsanwaltschaft kritisiert die Strafzumessung der ersten Instanz. Sie hält verschiedene strafmindernde Faktoren für zu stark gewichtet.

Neben Vincenz und Stocker stehen weitere Geschäftsleute vor Gericht. Ihnen wird eine Mitwirkung an den umstrittenen Firmentransaktionen vorgeworfen.











