Pierin Vincenz fordert Freispruch nach achttägigem Prozess
Pierin Vincenz fordert im Berufungsverfahren einen Freispruch. Nach acht Verhandlungstagen wartet nun das Zürcher Obergericht mit seinem Urteil.

Der Berufungsprozess gegen den früheren Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz ist beendet. Vor dem Zürcher Obergericht forderte er einen Freispruch, wie das «SRF» berichtet.
In seinem kurzen Schlusswort räumte Vincenz ein, einige Dinge bei Raiffeisen und Aduno besser hätte machen können. Er habe jedoch stets die Interessen der Unternehmen im Blick gehabt und diese nie schädigen wollen.
Vincenz trat ohne Notizen ans Rednerpult und wirkte dabei deutlich angespannter als zuvor. Sein Geschäftspartner Beat Stocker erklärte ebenfalls, keine der beiden Firmen habe geschädigt werden sollen, schreibt die «Cash».
Beteiligungen im Zentrum
Im Vincenz-Prozess ging es vor allem um nicht offengelegte Firmenbeteiligungen von Vincenz und Stocker. Entscheidend war die Frage, ob Raiffeisen und Aduno dadurch finanziell geschädigt wurden.
Die Anklage versuchte laut dem «SRF» aufzuzeigen, dass Raiffeisen und Aduno für bestimmte Firmen zu hohe Preise bezahlt hätten. Die Verteidigung argumentierte dagegen, die Geschäfte seien letztlich für alle Seiten vorteilhaft gewesen.
Ein Regelverstoss allein macht eine Handlung nicht zwingend strafbar. Entscheidend sind insbesondere der Vorsatz und eine mögliche Schädigung der betroffenen Unternehmen.
Staatsanwalt fordert sechs Jahre
Die Staatsanwaltschaft verlangte für Vincenz und Stocker jeweils sechs Jahre Freiheitsstrafe. Die Verteidiger der Beschuldigten forderten dagegen Freisprüche, so die «Cash».
Der achttägige Prozess war von umfangreichen Plädoyers und zahlreichen Detailfragen geprägt. Behandelt wurden unter anderem E-Mails, Chatnachrichten, Vertragsklauseln und Steuererklärungen, berichtet das «SRF».
Auch die Spesen des ehemaligen Bankchefs waren Teil des Verfahrens. Dabei ging es unter anderem um Geschäftskreditkarten, Reisen sowie Ausgaben in Stripclubs und anderen Lokalen.
Urteil folgt erst später
In erster Instanz wurde Vincenz im April 2022 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Stocker erhielt vier Jahre Freiheitsstrafe und fordert ebenfalls einen Freispruch, wie die «Cash» schreibt.
Das Verfahren war bereits vor dem Berufungsprozess von juristischen Auseinandersetzungen geprägt. Das Zürcher Obergericht hatte 2024 das erstinstanzliche Urteil aufgehoben, bevor das Bundesgericht die Durchführung des Verfahrens ermöglichte, berichtet der «MarketScreener».

Nun wartet Vincenz auf den Entscheid des Zürcher Obergerichts. Der Richter kündigte eine öffentliche Urteilsverkündung in mehreren Wochen an, so das «SRF».










