Staatsanwaltschaft fordert Bestätigung des Mordschuldspruchs

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Bern,

Am Montag forderte die Staatsanwaltschaft vor dem Berner Obergericht die Bestätigung des Mordurteils gegen einen heute 39-jährigen Mann aus Kehrsatz.

Berner Obergericht
Vor dem Berner Obergericht verlangte die Staatsanwaltschaft am Montag die Bestätigung des Mordurteils gegen einen heute 39-jährigen Mann aus Kehrsatz. (Symbolbild) - sda

Die Staatsanwaltschaft hat am Montag vor dem Berner Obergericht die Bestätigung des Urteils gegen einen heute 39-jährigen Mann wegen Mordes an seiner Frau im Jahr 2022 in Kehrsatz verlangt.

Der Mann sei, wie in erster Instanz, zu einer Freiheitsstrafe von 20 zu verurteilen, forderte die Staatsanwältin. Sie relativierte die von der Verteidigung ins Feld geführte Kritik am Verfahren. Die Ermittlungen seien breit und in alle Richtungen geführt worden, betonte sie.

Die Ersteinvernahme sei ohne anwaltschaftliche Begleitung erfolgt, weshalb sie nicht verwertet worden sei. Das heisse nicht, dass alle anderen Befragungen nicht verwertbar wären.

Es möge sein, dass manche Fragen nicht angebracht gewesen seien, doch die Denk- und Willensfreiheit des Angeklagten sei nie eingeschränkt gewesen.

Indizien der Staatsanwaltschaft sprechen gegen Suizid der Frau

Die Staatsanwaltschaft führte verschiedene Indizien ins Feld, die gegen einen Suizid der Frau sprechen. So seien die Verschlüsse der Kabelbinder so gelegen, dass es gegen eine Selbsttat spreche. Auch seien die Haare der Frau schön drapiert gewesen, was ebenfalls wohl niemand tun würde, der sich das Leben nehmen will.

Niemand im Umfeld der Frau habe Hinweise beobachtet, die auf eine Suizidalität hätten schliessen lassen. Im Gegenteil, die Frau habe Pläne für die Zukunft geschmiedet.

Der Angeklagte ist Rettungssanitäter. Er habe an der Arbeitsstelle die Version verbreitet, er mache sich Sorgen um seine Frau, dass sie sich etwas antun könnte, führte die Staatsanwältin aus.

Der Angeklagte sei am Tattag aus angeblicher Sorge um die Frau mit einem Arbeitskollegen zur ehelichen Wohnung gegangen, wo die beiden dann die tote Frau fanden. Dem Arbeitskollegen sei das Verhalten des Mannes vor Ort sehr merkwürdig vorgekommen, weshalb er sich bei der Polizei meldete. Es brauche wohl einen sehr gut begründeten Verdacht, damit man einen Arbeitskollegen bei der Polizei melde, kam die Staatsanwältin zum Schluss.

Staatsanwältin spricht von hinterlistigem Doppelspiel

Der Angeklagte habe eine aussereheliche Beziehung gehabt und sei zu feige gewesen, reinen Tisch zu machen, kam die Staatsanwältin zum Schluss. Sie sprach von einem «hinterlistigen Doppelspiel», das der Angeklagte gespielt habe. Er habe als guter Christ dastehen wollen. Eine Scheidung sei nicht in Frage gekommen, gleichzeitig habe er aber eine neue Beziehung unterhalten.

Der Anwalt der Opferfamilie machte keinen Hehl daraus, wie schwierig es für seine Mandanten sei, ständig die Suizidthese anhören zu müssen. Der Angeklagte mache das Opfer schlecht, um selber besser dazustehen. Der Mann habe aus purem Egoismus gehandelt und die Frau aus nichtigen Gründen umgebracht.

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