SRF greift ein: Matratzenfirma wirbt mit Fake-«Kassensturz»-Test
Ora Sleep nutzte den Namen des Konsumentenmagazins, obwohl SRF keinen Test durchgeführt hatte. Auch fragwürdige Schlafversprechen sorgen für Kritik.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Lauterkeitskommission beanstandet vier von fünf Werbeaussagen eines Matratzenanbieters.
- Recherchen von Nau.ch führen zur Schweizer Firma Ora Sleep.
- Besonders heikel: Das Unternehmen warb mit dem Begriff «Kassensturz Selbsttest».
- Versprechen zu mehr REM-Schlaf und Energie waren laut Kommission ebenfalls ungenügend belegt.
Auf dem Schweizer Matratzenmarkt herrscht ein harter Konkurrenzkampf. Neben traditionellen Herstellern drängen immer mehr Onlineanbieter auf den Markt.
Der Verkaufsdruck ist gross – und die Werbung mitunter vollmundig. Besser schlafen, erholter aufwachen, mehr Energie: Mit solchen Versprechen buhlen die Anbieter um Kunden.
Doch manchmal schiessen sie dabei über das Ziel hinaus. Das zeigt ein neuer Entscheid der Schweizerischen Lauterkeitskommission. Sie hat die Werbung eines Matratzenanbieters in vier von fünf Punkten beanstandet.
Die Firma wird im Entscheid nicht genannt. Recherchen von Nau.ch führen jedoch zum Schweizer Unternehmen Ora Sleep. Dieses warb mit einem angeblichen «Kassensturz-Selbsttest», bekannten Medienlogos und erstaunlichen Versprechen zur Schlafqualität.
SRF mahnt Matratzenfirma ab
Bereits im August 2024 verbreitete Ora Sleep eine Medienmitteilung mit dem Titel «Ora Sleep überzeugt mit innovativer Matratze im Kassensturz-Selbsttest». Darin wurde die Matratze «Ora Ultra» als eines der besten Produkte auf dem Markt angepriesen.
Tatsächlich hatte das Unternehmen den Test selbst durchgeführt. Mit der SRF-Konsumentensendung hatte er nichts zu tun.
«Die Redaktion von ‹Kassensturz› hat keine Matratze von Ora Sleep getestet und war am beworbenen ‹Kassensturz-Selbsttest› in keiner Form beteiligt», bestätigt SRF-Sprecherin Nadine Gliesche gegenüber Nau.ch.

Mehr noch: SRF schritt wegen der Werbung ein.
«SRF hat wegen der markenrechtsverletzenden und irreführenden Verwendung der Begriffe ‹Kassensturz› beziehungsweise ‹Kassensturz Matratzen Selbsttest› interveniert und das Unternehmen abgemahnt», erklärt Gliesche.
Daraufhin seien die entsprechenden Hinweise von der Website entfernt worden.
Auch die Lauterkeitskommission beurteilt die Verwendung des bekannten Namens als irreführend. Bei der Kundschaft entstehe der falsche Eindruck, die Matratze sei unabhängig getestet und mit Konkurrenzprodukten verglichen worden.
Der beanstandete Anbieter argumentierte dagegen, dass man lediglich die hohen Teststandards von «Kassensturz» als Massstab für die eigene Qualitätskontrolle habe nutzen wollen. Die Bezeichnung als Selbsttest sei deutlich erkennbar gewesen.
Die Kommission liess diese Erklärung nicht gelten.
27 Minuten mehr Schlaf – wegen 16 Personen
Doch der vermeintliche «Kassensturz-Test» war nicht der einzige Kritikpunkt. Der Anbieter warb auch mit angeblich wissenschaftlich belegten Vorteilen seiner Matratze.
Versprochen wurden bis zu 27 Minuten mehr REM-Schlaf, 93 Prozent mehr Energie und doppelt so schnelles Einschlafen.
Die Grundlage dafür war allerdings dünn. Eine vorgelegte «Kundenumfrage & Schlafstudie» umfasste 105 Personen. Nur 31 davon verwendeten überhaupt einen Schlaftracker. Und lediglich 16 gaben an, mehr als 25 Minuten zusätzlichen REM-Schlaf zu haben.
Daraus ein solches Werbeversprechen abzuleiten, sei «klar irreführend», hält die Lauterkeitskommission fest. Für die Behauptung von 93 Prozent mehr Energie habe der Anbieter gar keine Belege vorgelegt.
Ora Sleep hat seine Werbung inzwischen angepasst. Auf der aktuellen Verkaufsseite sind die beiden Aussagen nicht mehr zu finden.
Stattdessen verweist das Unternehmen auf eine Kundenbefragung unter 108 Personen. Demnach geben 92 Prozent an, morgens erholter aufzuwachen. Ora Sleep stellt ausdrücklich klar, dass es sich um persönliche Erfahrungen und nicht um medizinische Aussagen handelt.
Auch Medienlogos sorgen für Kritik
Bemängelt wurde schliesslich die Verwendung zahlreicher bekannter Medienlogos. Unter anderem schmückte sich der Anbieter mit den Namen von Blick, 20 Minuten, Handelsblatt und Schweizer Familie.
Dazu behauptete er, die Medien seien sich einig, dass man auf seiner Matratze am besten schlafe.
Belege dafür, dass diese Medien das Produkt tatsächlich redaktionell empfohlen hatten, konnte das Unternehmen nicht vorlegen. Die Kommission bezeichnete die Werbung deshalb als «irreführend sowie inhaltlich unrichtig und damit unlauter».
Geschäftsführer auf Forbes-Liste
Hinter Ora Sleep steht unter anderem der Schweizer Unternehmer Sandro Haag. Er ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Firma.
In der Start-up-Szene ist Haag kein Unbekannter: Ende 2024 schaffte er es auf die renommierte Schweizer «Forbes 30 Under 30»-Liste.

Ausgezeichnet wurde er für seinen Erfolg als Mitgründer des Möbelunternehmens Livom. Dieses erzielte damals laut Forbes bereits einen Jahresumsatz von rund 20 Millionen Euro.
Ora Sleep liess mehrere Anfragen von Nau.ch zu den Vorwürfen und dem Entscheid der Lauterkeitskommission unbeantwortet.















