Erotische Tramwerbung sorgt in Zürich für rote Ohren
In Zürich entscheidet ein Gremium über problematische Werbung. Der Fall eines «Ohlala»-Plakats zeigt, wie gross der Interpretationsspielraum ist.

Das Wichtigste in Kürze
- Bei problematischer Werbung entscheidet in Zürich ein Gremium, ob diese bewilligt wird oder nicht.
- Dabei bleibt ein Interpretationsspielraum, wie das Beispiel des Plakats für die «Ohlala»-Show zeigt.
High Heels, lasziver Blick, akrobatisch gespreizte Beine, ein hautfarbener Slip und die Brüste nur mit einem Becher Popcorn bedeckt – das Bild der beinahe nackten Frau, die seit einiger Zeit auf Plakaten und als Tramwerbung für die sexy-akrobatische «Ohlala»-Show in Kloten ZH Reklame macht, fällt auf. Auch Leserin Manuela B.*
Sie sieht die Werbung äusserst kritisch. «Wieso lässt die Stadt es zu, dass hier auf öffentlichem Grund mit einem sexualisierten, um nicht zu sagen sexistischen Sujet geworben wird?» Offenbar ist Manuela B.* nicht die Einzige, die die Werbung als zumindest heikel einstuft.
Das beweist der Umstand, dass diese vor der Publikation von der Plakatfirma dem «städtischen Prüfgremium für Werbesujets» vorgelegt wurde, wie das Amt für Städtebau bestätigt.
Bei diesem interdepartemental und interdisziplinär zusammengesetzten Fachgremium handelt es sich um Vertreterinnen und Vertreter der städtischen Reklamebewilligung (AfS), der VBZ, Liegenschaften Stadt Zürich, der Fachstelle für Gleichstellung sowie der Rechtsdienste des Hochbaudepartements.

«Um die Integrität des Gremiums und die Persönlichkeitsrechte der Mitglieder zu schützen, werden die Personen nicht namentlich kommuniziert», heisst es weiter in einer Stellungnahme des Amts für Städtebau.
Näher eingegangen wird aber auf die Abläufe und Richtlinien, denen das Gremium zu folgen hat.
Den Ablauf erklärt Anatole Fleck: «Die Vertragsnehmerin (Plakatfirma) stellt bei der Prüfung die erste Instanz dar. Sie prüft die Sujets auf Basis der Vertragsbestimmungen. Sie legt der Stadt nur unklare Fälle vor. Die Kommunikation mit den Plakatfirmen erfolgt nicht über das Gremium, sondern über den Fachbereich Reklamebewilligungen.»
Zu prüfen hat das Gremium die Sujets auf Basis der geltenden eidgenössischen, kantonalen und kommunalen gesetzlichen Grundlagen sowie der vertraglichen Vereinbarungen mit den Plakatfirmen.
Nicht zulässig seien a.) Plakatinhalte, die Personen aufgrund ihrer Herkunft, Rasse, ihres Geschlechts usw. diskriminieren (Art. 8 Abs. 2 BV); b.) Plakatinhalte, die in irgendeiner Weise auf Alkohol-, Tabak- oder andere Suchtmittel mit vergleichbarem Gefährdungspotenzial gemäss § 48 Abs. 2 GesG hinweisen oder deren Namen oder Signet zeigen (gilt auch für Sponsorenaufdrucke, soweit diese direkte Produkteassoziationen hervorrufen) und c.) politische Werbung (Ausnahme: kostenlose politische Plakatierung).
Mehrheit entscheidet
Interessant im Zusammenhang mit der «Ohlala»-Werbung ist die Definition, was gemäss den Prüfkriterien als «geschlechterdiskriminierend» gilt. Neben anderen, in diesem Fall unzweideutigen Richtlinien wird auch die «Abbildung von Personen, respektive Teile ihres Körpers, die als reiner Blickfang verwendet werden, beziehungsweise bei denen ihre Sexualität vermarktet wird» als Ausschlusskriterium genannt.
Darauf angesprochen, sieht Manuela B.* dies als gegeben.
Anders das städtische Prüfgremium: «Beim vorliegenden Plakatinhalt sind die Ausschlusskriterien nicht erfüllt. Entsprechend wurde dieses Sujet vom Prüfgremium freigegeben.»
Dazu ist jedoch anzumerken, dass der Entscheid des Gremiums nicht einstimmig erfolgen muss, sondern die Mehrheit den Ausschlag gibt. Hinweise, dass dies hier der Fall sein könnte, gibt es.
So enervierte sich beispielsweise 2019 die damalige Leiterin der Fachstelle für Gleichstellung im Mamablog von «tagesanzeiger.ch» darüber, dass «noch immer sexualisierte Frauenkörper als Blickfang» eingesetzt würden.
Die Redaktion bat auch die städtischen Vertretungen von FDP, SP und Grünen um ihre Meinung zum Plakat der Show.
Derweil FDP-Gemeinderat Patrik R. Brunner zwar erotische Inhalte, aber «keine geschlechterdiskriminierende Werbung» erkennen kann, meldete die SP, dass sie keine Stellung dazu nehmen wolle – und wollte dies auch nicht begründen. Die Anfrage an die Grünen blieb komplett unbeantwortet.
*Name der Redaktion bekannt
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst im «Tagblatt Zürich» erschienen.







