Der Luzerner Springreiter Paul Estermann zieht das Urteil weiter. Erstinstanzlich wurde er wegen vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt.
Paul Estermann auf Lord Pepsi im letzten Juni in St. Gallen
Paul Estermann auf Lord Pepsi im letzten Juni in St. Gallen - sda - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Paul Estermann wurde wegen vorsätzlicher Tierquälerei zu einer Busse verurteilt.
  • Der Springreiter akzeptiert das Urteil nicht und zieht es ans Bundesgericht weiter.

Der Luzerner Springreiter Paul Estermann, der vom Kantonsgericht wegen vorsätzlicher Tierquälerei schuldig gesprochen wurde, akzeptiert auch das zweitinstanzliche Urteil nicht. Er gelangt an die höchste Schweizer Gerichtsinstanz.

Estermann habe das Urteil vom Januar ans Bundesgericht weitergezogen, hiess es beim Luzerner Kantonsgericht am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Somit wird sich eine dritte Instanz mit den Vorwürfen gegen den 57-Jährigen befassen müssen.

Das Kantonsgericht Luzern hatte ihn der vorsätzlichen Tierquälerei in drei Fällen schuldig gesprochen, weil er zwei Wettkampfpferde unnötig hart mit der Peitsche traktiert habe. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 105 Tagessätzen und bestätigte im Wesentlichen das Urteil des Bezirksgerichts Willisau.

Ehemaliger Angestellter brachte Fall ins Rollen

Dieses hatte für Estermann in erste Instanz 2019 eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen sowie eine Busse von 4000 Franken ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft forderte 120 Tagessätze und eine Busse von 4800 Franken.

Die Vorwürfe betreffen zwei Misshandlungen der Stute «Castlefield Eclipse» 2016 sowie eine Züchtigung des Wallachs «Lord Pepsi» 2015. Den Fall ins Rollen gebracht hatte ein ehemaliger Angestellter Estermanns. Der Staatsanwalt belegte den Vorwurf der Tierquälerei mit Fotos, Tierarztberichten und Zeugenaussagen. Estermann wies den Vorwurf, seine Pferde misshandelt zu haben, zurück. Sein Verteidiger bestritt die Aussagekraft der Bilder.

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