Spitalschulen können ihre Zahlungen nun einheitlich abwickeln
Ab 2026 führen sechs Kantone ein einheitliches Abrechnungssystem für Spitalschulen ein. So können hospitalisierte Kinder und Jugendliche beschult werden.

Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren hat eine neue Vereinbarung zur Kostenabrechnung bei Spitalschulen verabschiedet. Ab 2026 können die sechs der Vereinbarung beigetretenen Kantone die Angebote ihrer Spitalschulen einheitlich abwickeln.
Wenn Kinder und Jugendliche längere Zeit hospitalisiert werden müssen, können sie im Spital eine Schule besuchen – egal ob sich die Einrichtung in ihrem Wohnkanton befindet oder nicht. Bisher regelten die Kantone die Kostenübernahme für solche ausserkantonalen Spitalschulbesuche aber unterschiedlich, wie die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen- und direktoren (EDK) am Donnerstag mitteilte.
Eine Änderung zum Wohle aller
Das ändert sich per 1. Januar 2026 in den Kantonen Uri, Solothurn, Thurgau, Zürich, Bern und Freiburg. Der EDK-Vorstand setzt dann die Interkantonale Spitalschulvereinbarung (ISV) in Kraft.
Das Modell funktioniert nach dem «À-la-carte-System»: Kantone mit Spitalschulen melden ihre Angebote und legen Stundenpauschalen fest. Andere Vereinbarungskantone können auswählen, welche Angebote sie nutzen – und verpflichten sich zur Kostenübernahme.