Solothurner spenden, zu einem Viertel, fleissig
Auch im Jahr 2018 flossen Spenden von tausenden steuerpflichtigen Solothurnern, die bei den Steuern in Abzug gebracht werden konnten.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Viertel der steuerpflichtigen Solothurner haben bei den Steuern Spenden abgezogen.
- Insgesamt wurden Spenden in Höhe von 32,5 Millionen Franken getätigt.
- Abzüge können nur bei einem Mindestbetrag und bei bestimmten Institutionen erfolgen.
Beim Ausfüllen der Steuererklärung kann so einiges in Abzug gebracht werden. Darunter fallen auch Spenden an gemeinnützige Institutionen. Diese können sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den Steuern in Kanton und Gemeinde abgezogen werden.
Solothurner sind spendabel
Im Kanton Solothurn haben im Jahr 2018, knapp ein Viertel der Steuerpflichtigen gespendet und Steuerabzüge geltend gemacht. Insgesamt wurden Spendengelder in Höhe von 32,5 Millionen Franken getätigt. Diese Summe ist gegenüber den Vorjahren gleich geblieben.

Der Durchschnitt der Spenden der Steuerpflichtigen lag 2018 bei 809.60 Franken, der Median bei 330 Franken. Das bedeutet, die eine Hälfte der spendenden Steuerpflichtigen gab eine höhere Summe an, die andere Hälfte eine tiefere.
Der höchste Abzug im Jahr 2018 betrug knapp 820'000 Franken. Dabei handelte es sich um die Summe mehrerer Spenden einer einzelnen Person.
Wann genau können Spenden den Steuern abgezogen werden?
Spenden können im Kanton Solothurn nur dann den Steuern abgezogen werden, wenn im betroffenen Jahr mindestens 100 Franken gespendet wurden. Dabei darf der Abzug höchstens 20 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden dürfen jene Beiträge, die zu Lebzeiten an eine gemeinnützige Organisation weitergegeben werden.
Auf der Homepage des Kanton Solothurns findet man eine Liste mit kantonalen gemeinnützigen Organisationen. Nur bei diesen Organisationen können Spendengelder vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden.