Die Staatsanwaltschaft fordert im Prozess in Solothurn 16,5 Jahre Haft. Der Beschuldigte soll sein erstes Kind getötet und das zweite geschüttelt haben.
Aus Platzgründen findet der Prozess vor dem Amtsgericht Dorneck-Thierstein im Obergerichtssaal in Solothurn statt. (Archivbild)
Aus Platzgründen findet der Prozess vor dem Amtsgericht Dorneck-Thierstein im Obergerichtssaal in Solothurn statt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staatsanwaltschaft fordert im Prozess in Solothurn mehrere Jahre Haft.
  • Die Verteidigung erwartet eine Freispruch.
  • Der Mann wird beschuldigt, sein erstes Kind getötet und sein zweites geschüttelt zu haben.
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Vor dem Amtsgericht Dorneck-Thierstein SO haben am Donnerstag die Parteienvertreter das Wort. Der Staatsanwalt forderte für den knapp 35-jährigen Beschuldigten 16,5 Jahre Freiheitsentzug. Er soll sein erstes Baby erstickt und das zweite stark geschüttelt haben.

Der Staatsanwalt forderte eine Verurteilung des Schweizers wegen vorsätzlicher Tötung und mehrfachen Tötungsversuchs, eventuell schwerer Körperverletzung. Die Verteidigerin hält ihr Plädoyer am Nachmittag. Sie wird einen Freispruch verlangen.

Verdeckte Ermittler eingesetzte

Das Gericht kann sich für sein Urteil nur auf Indizien stützen. In einem Indizienprozess darf der Beschuldigte nur verurteilt werden, wenn das Gericht an seiner Täterschaft keinen vernünftigen Zweifel hat.

Den Kern der Argumentation des Staatsanwalts bildeten die Erkenntnisse aus abgehörten Gesprächen und Telefonaten sowie der verdeckten Ermittler. Er verteidigte denn auch die Zwangsmassnahmen und das Vorgehen der verdeckten Ermittler. Die Verteidigung hatte deren Einsatz als Aushebeln des Rechts auf Aussageverweigerung scharf kritisiert.

Gewiss handle es sich um schwere Eingriffe ins Privatleben der Eltern der betroffenen Kinder, sagte der Staatsanwalt. Nötig geworden seien die Massnahmen, nachdem die Eltern und ihr ganzes Umfeld auf Anraten der Anwälte eine undurchdringliche «Mauer des Schweigens» errichtet hätten. Es sei um die Opfer gegangen, wehrlose Babys.

Verfahren gegen Mutter eingestellt

Die Delikte seien aus Überforderung entstanden. «Ausser Frage stehe, dass entweder der Vater oder die Mutter die Kinder misshandelt hat.» Aufgrund der geheimen Ermittlungen sei das Verfahren gegen die Frau eingestellt worden. Unter anderem entlasteten abgehörte Privatgespräche des Paars die Kindsmutter.

Für den Staatsanwalt kommt als Täter in beiden Fällen einzig der Vater der Kinder in Frage, der als Beschuldigter vor Gericht steht. Konkrete Beweise oder Tatzeugen gibt es zwar keine, der Ankläger führte aber zahlreiche teils starke Indizien auf. In beiden Fällen war der Vater zur Tatzeit allein mit dem Kind.

Vater verweigert Aussage

Der Mann, der jede Schuld von sich weist und vor Gericht kein Wort sprach, soll im Juli 2010 seinen acht Wochen alten Sohn in der Familienwohnung erstickt haben. Laut Anklage handelt es sich um vorsätzliche Tötung.

Er habe den Tod zwar nicht beabsichtigt, ihn aber in Kauf genommen. Das Kind wies zahlreiche verschieden alte Rippenbrüche auf. Diese zeugten von schweren Misshandlungen.

Ende April 2012 soll der Mann die inzwischen geborene, ebenfalls rund acht Wochen alte Tochter geschüttelt und ihr damit ein Schütteltrauma zugefügt haben. Die Ärzte entdeckten auch Anzeichen eines schon früheren Schüttelns. Dies qualifiziert der Staatsanwalt als mehrfache versuchte vorsätzliche Tötung, zumindest aber schwere Körperverletzung.

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