Der Mann soll 2010 seinen acht Wochen alten Sohn getötet haben. Zwei Jahre später soll er seine zweites Baby misshandelt haben. Er bestreite die Vorwürfe.
Gericht
Der Prozess gegen einen Mann, der seinen acht Wochen alten Sohn getötet und sein zweites Baby misshandelt haben soll, findet im Saal des Obergerichts in Solothurn statt. (Archivbild) - sda
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann steht wegen vorsätzlicher und versuchter vorsätzlicher Tötung vor Gericht.
  • Die Opfer waren seine beiden jungen Kinder.
  • Er bestreitet die Taten.

Vor dem Amtsgericht Dorneck-Thierstein hat sich ab Dienstag ein 35-jähriger Mann zu verantworten. Er soll im Sommer 2010 seinen acht Wochen alten Sohn getötet und 2012 sein zweites Baby, ein Mädchen, misshandelt haben. Der Mann bestreitet die Taten.

Die Verhandlung ist auf drei Tage angelegt. Aus Platzgründen findet sie in Solothurn statt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vorsätzliche Tötung seines ersten und mehrfache versuchte vorsätzliche Tötung seines zweiten Kindes vor. Der Mann bestreitet die Vorwürfe.

Im Juli 2010 hatten die Eltern des kleinen Buben den Notruf alarmiert – ihr acht Wochen altes Baby habe Atemnot. Trotz sofortiger Reanimationsversuche starb das Kind noch in der Wohnung. Die Gerichtsmediziner nahmen einen Erstickungstod an und stellten zudem Verletzungen fest, die auf Misshandlungen hindeuteten. Gegen die Eltern – beide Schweizer – wurde ein Strafverfahren eröffnet.

Ärzte stellten Schütteltrauma fest

Rund anderthalb Jahre später kam das zweite Kind des Paares zur Welt, die Familie lebte inzwischen im Kanton Basel-Landschaft. Bei einem Spitalbesuch stellten Ärzte bei dem kleinen Mädchen Verletzungen fest, die auf ein Schütteltrauma hinwiesen. Auch in diesem Kanton wurde ein Strafverfahren eröffnet. Es wurde später von der Solothurner Staatsanwaltschaft übernommen.

Umstrittene verdeckte Ermittlungen

Die Ermittlungen zogen sich in die Länge. 2017 stellte die Staatsanwaltschaft die Untersuchung gegen die Mutter ein, da ihr kein strafbares Verhalten nachzuweisen war. Gegen den Vater wurde weiter ermittelt. Unter anderem setzten die Behörden verdeckte Ermittler ein.

Dieser Einsatz war höchst umstritten, wurde vom Bundesgericht aber als gerechtfertigt abgesegnet. Er wird auch vor Gericht zum Thema: Vorgesehen ist, die verdeckten Ermittler zu befragen. Die Verteidigerin will deren Aussagen als nicht verwertbar erklären lassen. Die Staatsanwaltschaft habe mit dem Einsatz das Recht des Beschuldigten auf Aussageverweigerung ausgehebelt.

Das Gericht will das Urteil am 6. Mai eröffnen.

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