Die Schweizer Personenregister sollen ab 2024 auch Slawische Namen richtig schreiben können. Dazu werden neue Sonderzeichen mit Akut eingeführt.
Sonderzeichen
Die Idee eines zentralen Registers geht auf das Jahr 2008 zurück. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweizer Personenregister erhalten einen einheitlichen Zeichensatz.
  • Bislang konnten nicht alle Sonderzeichen der europäischen Sprachen erfasst werden.
  • Das führte besonders bei slawischen Namen zur Weglassung vieler Akute.

Viele Schweizer Personenregister unterstützen bislang nicht über alle Sonderzeichen.

Darunter litten besonders slawische Namen, welche kurzerhand ohne Akut geschrieben wurden. Dies will das Bundesamt für Justiz nun laut einer Pressemitteilung ändern.

Beispielsweise ein ć, also ein c mit Akut, konnte in Schweizer Register nicht erfasst werden. Auf amtlichen Dokumenten wurden deshalb gerade viele slawische Namen um ein Akut ärmer. Bis zu 100'000 Personen sind laut der Mitteilung betroffen.

Da «dieser Umstand» bei betroffenen Personen für «Unmut» sorgen würde, wird der Bundesrat bis 2024 einen einheitlichen Zeichensatz einführen. Bis auf wenige Ausnahmen sollen darin alle Sonderzeichen von europäischer Sprachen enthalten sein.

Die «Modalitäten des Übergangs» und «die damit gegebenenfalls verbundenen Gebühren» müssen jedoch in den entsprechenden Verordnungen noch bestimmt werden.

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