Servette-Fan muss wegen Fackelwurfs vor Winterthurer Gericht

Ein Servette-Fan muss sich am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten – wegen eines Fackelwurfs droht ihm eine einjährige Freiheitsstrafe.

Bezirksgericht Winterthur
Ein Servette-Fan muss wegen Fackelwurfs vor Winterthurer Gericht. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI

Ein 27-jähriger Servette-Fan wandert voraussichtlich für ein Jahr ins Gefängnis. Am kommenden Mittwoch steht der Genfer wegen eines Fackelwurfs auf die Zuschauerränge des Stadions Schützenwiese vor dem Winterthurer Bezirksgericht.

Das Cupspiel FC Winterthur gegen Servette FC vom 28. April 2024 endete mehr als unsportlich: Rund 30 vermummte Genfer Fans rannten kurz nach Spielschluss auf den Rasen, mit dabei der beschuldigte Schweizer. In der Hand hielt er eine brennende Signalfackel, die er dann gemäss Anklageschrift «kraftvoll und gezielt» in die voll besetzten Zuschauerreihen der Schützenwiese warf.

Die bis zu 2500 Grad heisse Fackel durchdrang das Fangnetz und landete auf den Rängen. Einer Zuschauerin flog die Fackel nah am Kopf vorbei, gestreift wurden schliesslich eine Frau und ein Mann, denen es die Kleider versengte.

Folgen des gefährlichen Wurfs

Ein FCW-Fan stürzte beim Ausweichen und verletzte sich an der Schulter. Ein weiterer Zuschauer konnte sich gerade noch rechtzeitig ducken, sonst wäre sein Kopf von der Fackel getroffen worden.

Gemäss Anklageschrift blieb es zwar bei allen Betroffenen bei leichten Verletzungen. Der Beschuldigte habe aber in Kauf genommen, dass er Personen treffen und ihnen schwerste Verbrennungen im Gesicht zufügen oder dass diese erblinden könnten.

Nach dem Fackelwurf rannten auch noch einige FCW-Fans aufs Spielfeld. Es kam zu einer Rangelei, bis Sicherheitskräfte die Fans schliesslich trennen und zurückdrängen konnten. Danach warf der Beschuldigte einen unbekannten Gegenstand zur Osttribüne.

Verwüstung nach dem Spiel

Nach dem Spiel verwüstete er zusammen mit geschätzt 40 anderen Fans auch noch die frisch renovierte Bahnhofsunterführung, indem er Feuerwerk zündete und die Deckenplatten herunter schlug. Er zerstörte Abfalleimer, warf Velos herum und attackierte Polizisten mit Schottersteinen aus dem Gleisbett. Der Bahnbetrieb musste für eine halbe Stunde teilweise eingestellt werden.

Der Hauswart ist grundsätzlich geständig, die Taten begangen zu haben. Das Verfahren findet deshalb im abgekürzten Verfahren statt. Das bedeutet, dass der Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft nach einer Befragung zum Urteil erhoben wird. Plädoyers gibt es keine.

Der Urteilsvorschlag sieht vor, den Schweizer zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten zu verurteilen, wovon er ein Jahr Gefängnis absitzen soll. Für die restlichen 20 Monate soll eine Probezeit von drei Jahren gelten. Dazu sollen eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken sowie eine Busse kommen.

Die Konsequenzen des Vorfalls

Der Katalog der angeklagten Delikte ist lang: Versuchte schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung, Landfriedensbruch, Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot und Gefährdung durch Sprengstoffe.

Nicht nur für den Genfer Fan sollen die unschönen Szenen Konsequenzen haben. Auch für Servette und den FCW hatte das Cup-Spiel Folgen. So bestraften die Bewilligungsbehörden die Servette-Fans mit einer Sperrung ihres Sektors beim nächsten Heimspiel. Dies wegen der Ausschreitungen ausserhalb des Stadions.

Zudem brummte die Liga Servette wegen des Platzsturms eine Busse von 40'000 Franken auf. Der FCW wurde mit 5000 Franken gebüsst. Der Club sprach zudem einige mehrjährige Stadionverbote aus.

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