Ein Unternehmer aus dem Berner Frutigland ist zu einer Busse von 800 Franken verurteilt worden. Er hat privat keine Serafe bezahlt.
Mediengebühren Serafe
Eine Rechnung von Serafe: Seit Anfang 2024 besteht keine Möglichkeit, sich vor der Zahlung der Mediengebühren zu drücken. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Berner Frutigland hat ein Unternehmer privat keine Mediengebühren bezahlt.
  • Der 75-Jährige sagt, nur ein Arbeitshandy zu haben, dessen Serafe- Gebühr abgedeckt ist.
  • Weil er das Gerät mit nach Hause genommen hat, wurde er aber verurteilt.
  • Die Busse von 800 Franken findet der Unternehmer ungerecht.
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Ein Geschäftsmann aus dem Frutigland BE wurde letzte Woche vom Regionalgericht Oberland zu einer Busse von 800 Franken verurteilt. Der Grund: Er hatte sein Firmenhandy mit nach Hause genommen, obwohl er privat keine Mediengebühren (Serafe) bezahlte.

Für sein Unternehmen im Tal zahlte der 75-Jährige jährlich treu seine Mediengebühr an die Serafe (früher Billag). Sein Unternehmen führt er mit mehreren Mitarbeitern. Sie hören sowohl am Arbeitsplatz als auch auf der Baustelle Radio und nutzen ihre Mobilgeräte.

Weil er den Grossteil seiner Zeit im Büro verbringt, besitzt er zu Hause weder Radio noch Fernseher oder Computer. «Ich gehe nur nach Hause zum Essen und Schlafen», so der Unternehmer gegenüber dem «Frutigländer». Nicht einmal ein privates Handy besitzt er.

Als das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) geändert wurde, beantragte er bei der Serafe eine Befreiung von der Zahlung der Gebühr. Für seinen Privathaushalt.

Gebühren von Serafe für alle Besitzer eines Mobiltelefons

Doch was dem Mann nicht bewusst war: Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) führt systematische Kontrollen durch. Und erhält von der Serafe alle Adressen, die eine Befreiung beantragt haben. Seit Anfang 2024 gibt es nämlich keine Möglichkeit mehr, sich vor der Zahlung der Mediengebühren zu drücken. Wer ein Mobiltelefon besitzt, muss zahlen – unabhängig davon, ob er Medien konsumiert oder nicht.

Im November 2022 erschien eine Mitarbeiterin des Bakom unangemeldet an der Wohnungstür des Unternehmers und bat um Einlass zur Kontrolle. Überrascht, verweigerte er ihr zunächst den Zutritt, mit dem Hinweis auf einen wichtigen Termin.

Finden Sie 335 Franken Serafe-Gebühren gerechtfertigt?

Im März 2023 kam dieselbe Kontrolleurin aber erneut vorbei. Diesmal forderte der Unternehmer ihren Ausweis und machte mit seinem Firmenhandy ein Foto davon. Was letztendlich zu seiner Verurteilung führte.

Die Beamtin stellte fest, dass auf dem Smartphone Apps von SRF sowie regionalen Medien installiert waren. Und dafür müsste er demnach private Serafe-Gebühren zahlen.

Nachdem der Mann die im abgekürzten Verfahren ausgesprochene Strafe nicht bezahlte, leitete das Bakom das reguläre Verfahren ein. Im August 2023 verhängte sie dann einen zweiten, ordentlichen Strafbescheid. Der Unternehmer legte Einspruch ein und es kam zur Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Oberland in Thun.

Urteil des Regionalgerichts Oberland

Die Gerichtspräsidentin bestätigte schliesslich den Strafbescheid des Bakom: Der Angeklagte wurde zu einer Übertretungsbusse von 800 Franken verurteilt. Ausserdem muss er Untersuchungs- und Gerichtskosten in der Höhe von 2860 Franken bezahlen.

Das «Opting-out-Gesuch» weise explizit darauf hin, dass die Besitzverhältnisse am beanstandeten Telefon für eine Abgabepflicht unerheblich seien, hiess es.

Mediengebühren
Die Serafe AG ist seit 2019 die Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe. Die jährliche Gebühr beträgt 335 Franken.
Serafe
Wer ein privates Mobiltelefon besitzt, muss zahlen – unabhängig davon, ob er Medien konsumiert oder nicht.
Mediengebühren
Das sehen nicht alle Schweizer ein. So beantragte ein Mann im Frutigland bei Serafe eine Befreiung. (Symbolbild)
Handy
Weil er sein Arbeitshandy aber mit nach Hause genommen hat – und nur beruflich die Gebühren gedeckt hat, wird er nun verurteilt.

Möglich wäre sogar eine Busse von bis zu 5000 Franken gewesen. Trotzdem sagt der Unternehmer: «Für mich hört die Logik da auf, wo Juristen eingreifen.» Er könne nicht nachvollziehen, warum er für dasselbe Gerät doppelt zahlen solle.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – der Unternehmer kann es an das Obergericht weiterziehen.

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