Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz verurteilt, da sie einen Afghanen ausweisen wollte, der zum Christentum konvertiert war.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (F). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte die Schweiz.
  • Sie hat gegen Artikel 3 der Menschenrechtskonvention verstossen.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz wegen Verletzung der Menschenrechtskonvention verurteilt. Die Schweiz wollte einen zum Christentum konvertierten Afghanen der Ethnie Hazara wegweisen.

Damit wurde Artikel 3 der Menschenrechtskonvention verletzt, der ein Verbot der Folter festhält und damit eines der Kerngrundrechte der Konvention. Die Vorschrift verbietet unmenschliche oder erniedrigende Strafe und Behandlung.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Beschwerde des Mannes gegen seine Wegweisung abgewiesen. Der Betroffene habe seine Konversion vom Islam zum Christentum glaubwürdig gemacht.

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Die Schweiz wollte den Mann nach Kabul ausweisen. - keystone

Zu diesem Schluss kam das Gericht in St. Gallen im Oktober 2016 in einem Leiturteil. In seiner Heimat Afghanistan sei er wegen seines Glaubens jedoch nicht gefährdet.

Und auch wenn er nicht in seinen ursprünglichen Heimatort zurückkehren könne, bestehe für ihn die Möglichkeit in Kabul zu leben. Dort befänden sich auch sein Onkel und seine Cousins. Diese wüssten nichts von seiner neuen Religionszugehörigkeit.

Europäischer Gerichtshof: Nicht ausreichend geprüft

Der EGMR hält in seinem Urteil vom Dienstag fest, dass das Bundesverwaltungsgericht die Situation des Beschwerdeführers nicht ausreichend geprüft habe. Es habe zudem die zahlreichen internationalen Dokumente missachtet, wonach Christen in Afghanistan verfolgt würden und ihnen die Todesstrafe drohe.

Die Rückweisung des Mannes würde gemäss EGMR dazu führen, dass der Konvertit seinen Glauben heimlich leben müsste. Kontakte zu anderen Glaubensgenossen wären praktisch unmöglich, und er müsste mit der ständigen Angst leben, dass seine Religionszugehörigkeit entdeckt würde.

Überhaupt nicht beachtet habe das Bundesverwaltungsgericht zudem, dass der ethnischen Gruppe der Hazara angehöre. Diese erfahre in Afghanistan seit jeher eine Diskriminierung.

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