Chefunterhändler der Schweiz und EU besiegeln Abkommen
Die Chefunterhändler der Schweiz und der Europäischen Union haben die Abkommen des Pakets Schweiz-EU paraphiert.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Chefunterhändler der Schweiz und der Europäischen Union haben die Abkommen paraphiert.
- Mit der Paraphierung sei der Verhandlungsprozess mit der EU formell abgeschlossen worden.
- Der Bundesrat wird über die Gutheissung der Abkommen entscheiden.
Die Chefunterhändler der Schweiz und der Europäischen Union (EU) Patric Franzen und Richard Szostak sowie die Schweizer Co-Verhandlungsführenden aus den zuständigen Bundesämtern haben am 21. Mai 2025 in Bern die Abkommen des Pakets Schweiz-EU paraphiert.
Dies teilt das Eidgenössische Departement des Äusseren in einer Medienmitteilung mit. Mit der Paraphierung sei der Verhandlungsprozess mit der EU formell abgeschlossen worden.
Der Bundesrat wird vor dem Sommer über die Gutheissung der Abkommen und die Eröffnung der Vernehmlassung entscheiden und die Texte veröffentlichen.
Abkommen heute in Bern paraphiert
Der Wortlaut der ausgehandelten bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU ist beschlossen. Die Chefunterhändler haben laut dem Schweizer Aussendepartement am Mittwoch in Bern ihre Initialen unter den verhandelten völkerrechtlichen Verträgen gesetzt.
Mit diesem Schritt erfolgte die sogenannte Paraphierung, wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mitteilte. Nach dem materiellen Abschluss im Dezember 2024 ist nun auch die juristische Prüfung der Rechtstexte abgeschlossen. Die formelle Unterzeichnung durch den Bundesrat und die EU-Kommission sowie die Ratifizierung stehen noch aus.

Die Verträge sollen die bestehenden bilateralen Abkommen stabilisieren und aktualisieren sowie eine neue Anbindung in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit schaffen. Insgesamt zählten die Rechtstexte 800 Seiten.
Der Bundesrat wird über die Gutheissung der heute paraphierten Abkommen und die Eröffnung der Vernehmlassung über das Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs vor dem Sommer entscheiden. Die Verträge wurden bisher nicht veröffentlicht, können aber von den Parlamentsmitgliedern eingesehen werden. Eine Veröffentlichung ist mit Start der Vernehmlassung vor der Sommerpause geplant.
Abkommen muss noch übersetzt werden
Die Abkommen werden derzeit in die Amtssprachen des Bundes übersetzt. Der Bundesrat wird die Abkommen in der Originalfassung gemeinsam mit den Übersetzungen und den innenpolitischen Gesetzesmassnahmen als Teil der Vernehmlassungsdokumente veröffentlichen.
Vorbehaltlich der Entscheidung des Bundesrates wird die Unterzeichnung der Abkommen voraussichtlich im ersten Quartal 2026 erfolgen.