Wegen der Corona-Krise setzt der Bundesrat Zwangsvollstreckung gegen Menschen und Unternehmen mit Schulden vorerst aus.
Notstand in der Schweiz: Der Bundesrat unter Führung von Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga übernimmt die Kontrolle. (Archivbild)
Notstand in der Schweiz: Der Bundesrat unter Führung von Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga übernimmt die Kontrolle. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweizer Regierung setzt Zwangsvollstreckungen von Schulden aus.
  • Geldforderungen können frühestens wieder ab dem 20. April eingefordert werden.

Wegen der ausserordentlichen Coronavirus-Lage hat die Schweizer Regierung Zwangsvollstreckungen gegen Menschen und Unternehmen mit Schulden ausgesetzt. Geldforderungen könnten frühestens wieder ab 20. April eingefordert werden, teilte die Regierung am Mittwoch mit.

«Damit sollen Schweizer Unternehmen in diesem Bereich eine gewisse Entlastung erfahren», hiess es.

«Der Bundesrat reagiert mit dem Rechtsstillstand auf den Umstand, dass durch die ausserordentlichen Massnahmen, namentlich durch die Schliessung von Restaurants und Geschäften, zahlreiche Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten geraten werden.»

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