Schweiz bekräftigt ihr internationales Engagement für Frauenrechte
Die Schweiz hat an der Sitzung der UNO-Frauenrechtskommission ihr Engagement im Kampf gegen Straflosigkeit bekräftigt.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz will sich international weiter gegen Straflosigkeit einsetzen.
- Die Schweiz will sich international weiter gegen Straflosigkeit einsetzen.
- Die Schlussfolgerungen der Konferenz wurden erstmals ohne Konsens verabschiedet.
Die Schweiz hat an der 70. Sitzung der Uno-Frauenrechtskommission bekräftigt, ihr internationales Engagement gegen Straflosigkeit fortzusetzen. Schwerpunktthema in diesem Jahr ist der Zugang zur Justiz für alle Frauen und Mädchen durch die Förderung inklusiver und gerechter Rechtssysteme.
Die Sitzung der Uno-Kommission für die Rechtsstellung der Frau (CSW) “bringt uns an den Schnittpunkt zweier Werte, die im Herzen des demokratischen Systems der Schweiz verankert sind: Rechtsstaatlichkeit und Gleichstellung der Geschlechter”, sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider am Montagnachmittag (Lokalzeit) in New York.
Der Zugang zur Justiz sei ein Grundrecht und die Voraussetzung für die Ausübung aller anderen Rechte. “Der Kampf gegen Straflosigkeit ist ein Pfeiler unseres internationalen Engagements”, sagte die für Gleichstellung zuständige Bundesrätin. Der Zugang zur Justiz stärke das Vertrauen in die Institutionen und trage zu gerechteren, gleichberechtigteren und widerstandsfähigeren Gesellschaften bei.
Die Schweiz bedauerte, dass die Schlussfolgerungen der Sitzung zum ersten Mal in der Geschichte der CSW nicht im Konsens angenommen wurden. Die USA standen nicht hinter dem Konsens, was die Abstimmung nach sich gezogen hatte.
Das positive Abstimmungsergebnis zeige jedoch, dass die Mehrheit der Staaten weiterhin hinter dem gemeinsamen Engagement für den Zugang zur Justiz auf der Grundlage internationaler Verpflichtungen stehe, sagte die Bundesrätin. In einem internationalen Kontext, der von zunehmenden Spannungen rund um Gleichstellungsthemen geprägt sei, wolle die Schweiz darin ein wichtiges Signal sehen.
In den letzten Jahren seien bedeutende Fortschritte erzielt worden. Dennoch gebe es weiterhin Diskriminierungen und Gewalt. “Rechte, die wir für selbstverständlich hielten, werden wieder in Frage gestellt. Oft zum Nachteil von Frauen und Mädchen." Justiz müsse zugänglich, unparteiisch und frei von Geschlechterstereotypen sein. Und die Lebensrealitäten von Frauen und Mädchen in ihrer ganzen Vielfalt berücksichtigen, einschliesslich LGBTIQ-Personen.
Jeden Tag verzichteten Frauen weltweit darauf, vor Gericht zu gehen. Weil sie Angst hätten vor Vergeltungsmassnahmen, vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes oder einer öffentlichen Verurteilung. Langwierige, teure und komplexe Verfahren machten den Gang vor die Justiz zu einem schwierigen Unterfangen, das das Leiden der Opfer verschlimmern und neue Traumata auslösen könne, sagte die Vorsteherin des Eidgenössischen Departement des Innern (EDI).
Sie verwies auch auf kürzlich erfolgte Änderungen im Schweizer Recht, um Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, den Zugang zur Justiz zu erleichtern. Dabei nannte sie drei Beispiele: die Erweiterung der Definition von Vergewaltigung, die Einführung neuer Bestimmungen gegen obsessive Belästigung sowie die Stärkung der Verfahrensrechte und des Schutzes der Opfer in Strafverfahren.












