Internationale Frauenrechte in der Schweizer Rechtspraxis

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Das aktualisierte Onlinetool der Eidg. Kommission für Frauenfragen EKF gibt Auskunft zur Anwendung der UNO-Frauenrechtskonvention (CEDAW) in der Schweizer Rechtspraxis und enthält neue Urteile.

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Das CEDAW-Onlinetool ist ein innovatives Instrument zur Anwendung der UNO-Frauenrechtskonvention in rechtlichen Verfahren in der Schweiz. Es enthält Nützliches und Wissenswertes für die Anwaltspraxis, für Richter/innen und Rechtsberatende. 16 Modellbeispiele aus aktuellen Rechtsgebieten zeigen, wie die rechtliche Argumentation mit dem Übereinkommen aussehen kann, z.B. im Arbeits-, Ehe- oder Ausländerrecht oder im Bereich Häusliche Gewalt.

Das Übereinkommen CEDAW von 1979 gehört zu den universellen Menschenrechtskonventionen, die am meisten Vertragsstaaten zählen, darunter seit 1997 auch die Schweiz. Es schützt Frauen vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes; seine Bestimmungen sind für die Schweizer Behörden rechtsverbindlich.

Das Update (Stichdatum 1. Januar 2019) wurde von der EKF in Zusammenarbeit mit der Juristin und Menschenrechtsexpertin Erika Schläppi und einer externen Begleitgruppe von Fachfrauen erarbeitet.

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