Bundesanwaltschaft

Schaden von 9 Millionen durch Datenmanipulation bei CO2-Sanktionen

Keystone-SDA
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Bern,

Ein Ex-Astra-Mitarbeiter soll CO2-Daten manipuliert haben. Damit entgingen dem Bund 9 Mio. Franken. Die Bundesanwaltschaft hat nun eine Anklage eingereicht.

internationale energieagentur
Abgase strömen aus dem Auspuff eines Autos. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesanwaltschaft hat eine Anklage wegen Datenmanipulation eingereicht.
  • Angeklagt sind ein Ex-Astra-Mitarbeiter und 2 Verwaltungsräte einer Import-Gesellschaft.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Bundesamtes für Strassen (Astra) und zwei Verwaltungsräte einer Fahrzeug-Import-Gesellschaft Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht, wie die Bundesanwaltschaft am Montag mitteilte.

Gemäss Anklage haben die beiden Verwaltungsräte den Astra-Mitarbeiter dafür bezahlt, die für die Berechnung der CO2-Sanktionen relevanten Daten so abzuändern, dass ihre Firma während über drei Jahren keine Sanktionen entrichten musste. Dadurch ist dem Bund ein Schaden von rund 9 Millionen Franken entstanden.

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Seit 2015 müssen importierte Neuwagen bestimmte CO2-Grenzwerte erreichen. Ist das nicht der Fall, muss das Unternehmen eine Strafe bezahlen. Die BA wirft einem Astra-Mitarbeiter vor, einem Importeur geholfen zu haben, diese Strafe zu vermeiden. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/AP/JOERG SARBACH

Gemäss der BA war der Angeklagte von 2012 bis 2017 als technischer Sachbearbeiter in der Abteilung Strassenverkehr beim Astra angestellt. In dieser Zeit traten CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen in Kraft. Demnach mussten die Emissionen bis Ende 2015 auf durchschnittlich 130 Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt werden.

Strafanträge noch nicht bekannt

Überschreiten die durchschnittlichen Werte aller importierten Autos diese Schwelle, dann muss das Unternehmen eine Strafe bezahlen. Das Bundesamt für Energie (BFE) und das Astra sind zuständig für die Importe, stellen die Rechnungen für die CO2-Sanktionen aus und führen das Inkasso.

Nach Angaben der BA änderte der Angeklagte die Daten, die für die Berechnung der CO2-Sanktionen ausschlaggebend sind, in den Computersystemen des Astra während drei Jahren so ab, dass der Importeur keine Strafe entrichten mussten.

Die Strafanträge wurden noch nicht bekannt gegeben. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils bestehe die Unschuldsvermutung.

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