Tag zwei im Prozess um die mutmassliche Schändung einer jungen Frau am Kreisgericht St. Gallen.
Kreisgericht
Das Kreisgericht Rheintal im Kanton St. Gallen. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staatsanwaltschaft hat am Freitag für die drei Beschuldigten langjährige Freiheitsstr
  • Die Verteidiger plädierten auf Freispruch.

Tag zwei im Prozess um die mutmassliche Schändung einer jungen Frau am Kreisgericht St. Gallen: Die Staatsanwaltschaft hat am Freitag für die drei Beschuldigten langjährige Freiheitsstrafen gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch.

In einer persönlichen Krise begab sich eine junge Frau im Juni 2018 in der Stadt St. Gallen auf die Suche nach Kokain. Auf einer Parkbank sitzend wurde sie von einem Afrikaner angesprochen. Er vermittelte ihr in einem Club Drogen. Um zu «chillen», ging die damals 20-Jährige in die Wohnung eines Bekannten des Dealers mit.

In der Wohnung hielten sich neben dem Mieter zwei weitere Männer auf. Es wurden mehrfach Kokain und Alkohol konsumiert. Die junge Frau fühlte sich nach einiger Zeit stark angetrunken, weshalb sie sich in den Kleidern auf die Matratze im Nebenzimmer legte.

Opfer konnte sich nicht gegen Handlungen wehren

Die drei Beschuldigten - zwei Somalier (25 und 31) und ein Äthiopier (24) - sollen sich einer nach dem anderen an der «völlig apathisch daliegenden Frau» vergangen haben. Die Männer hätten ungeschützten Geschlechtsverkehr vollzogen, obwohl sie wussten, dass sich das Opfer aufgrund ihres wehrlosen Zustandes nicht gegen die sexuellen Handlungen wehren konnte, sagte die Staatsanwältin am Freitag vor Gericht.

Die Aussagen der jungen Frau seien eindeutig und überzeugend. Sie scheue auch nicht davor zurück, ihr eigenes Handeln zu hinterfragen. Sie räume auch Erinnerungslücken ein und versuche, nicht zu spekulieren. Es sei ihr sehr schlecht gegangen, so die Staatsanwältin. Die 20-Jährige sei nicht in der Lage gewesen, zu sagen, dass sie keinen Geschlechtsverkehr wollte. «Sie hat sich weggedreht, versucht die Männer wegzustossen und auch Nein gesagt.»

Die Beschuldigten hätten gelogen. Zuerst wollten sie die Frau nicht kennen. Vom Wohnungsmieter etwa wurde die DNA im Slip der jungen Frau gefunden. Er habe die Mittäter am nächsten Tag instruiert, die Frau zu suchen, damit man ihr Geld gebe, damit sie die Anzeige zurückziehe.

Ein Täter ist wegen weiteren Straftaten angeklagt

Der 25-jährige Somalier ist zudem wegen sexueller Handlungen mit Kindern und Vergewaltigung angeklagt. Er soll Ende 2019 ein 15-jähriges Mädchen bei sich in der Wohnung mit Gewalt zum Beischlaf genötigt haben. Er habe gewusst, dass sie zur Tatzeit noch nicht 16 Jahre alt war, heisst es in der Anklageschrift.

Die Staatsanwältin forderte Freiheitsstrafen von 10 und 12 Jahren und je eine Busse von 600 Franken. Die Beschuldigten sollen für 15 Jahre des Landes verwiesen werden. Die Vertreterin der Privatklägerin verlangte in solidarischer Haftung eine Genugtuung von 30'000 Franken sowie einen Schadenersatz von 120 Franken.

Verteidiger plädierten für Freisprüche

Die Verteidiger plädierten auf Freisprüche von der Schändung, von der Landesverweisung sei abzusehen und die Zivilforderungen abzulehnen. Für die Betäubungsmitteldelikte seien Bussen von 200 und 600 Franken angemessen.

«Es war eine Partynacht, die ausuferte», sagte der Verteidiger des 31-jährigen Beschuldigten. Die Anklage sei ein Versuchsballon. Eine Konfrontation habe es nicht gegeben. Die Männer seien sich sicher gewesen, nichts gegen den Willen der jungen Frau getan zu haben. «Vieles spricht dagegen, dass sie nur wie ein Fisch dalag.»

Die medizinische Untersuchung der Klägerin habe keine Hinweise auf Übergriffe ergeben, sagte der Verteidiger des Äthiopiers. Es gebe viele Widersprüche bei den Aussagen der Frau, auch in Bezug auf ihren Drogenkonsum. Ein Kokainkonsum seines Mandanten sei dagegen nicht erwiesen. Er sei auch nicht vorbestraft.

Die Anklage habe die Ereignisse ausgeschmückt, erklärte die Verteidigerin des 25-jährigen Somaliers. Die Klägerin sei nicht urteils- und widerstandsunfähig gewesen, sie habe in der Nacht noch zahlreiche Nachrichten verschickt. Am nächsten Tag habe sie wieder Kontakt mit einem der Männer gehabt, um das restliche Kokain zurückzubekommen.

Ihr Mandant sei auch vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern und der Vergewaltigung freizusprechen. Das mutmassliche Opfer habe sich in Widersprüche verstrickt und es sei auch keine Drohung ersichtlich.

Die Urteile werden zu einem späteren Zeitpunkt mündlich eröffnet.

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