SBB ziehen Schraube beim Rauchen vorerst nicht weiter an
SBB-Bahnhöfe sind seit fünf Jahren rauchfrei – doch auf den Perrons sorgt Qualm weiter für Ärger. Verschärfungen plant die SBB trotz Beschwerden nicht.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Rauchen an Bahnhöfen ist nur in markierten Zonen erlaubt.
- Verstösse werden aber nur selten gemeldet.
- Die Schraube anziehen wollen die SBB aktuell nicht.
Vor 20 Jahren schafften die SBB die Raucherabteile ab. Heute sorgt das Rauchen gelegentlich immer noch für Ärger – allerdings jenes auf dem Perron. Die Schraube anziehen wollen die SBB aktuell aber nicht.
Eigentlich sind Schweizer Bahnhöfe seit fünf Jahren grundsätzlich rauchfrei. Damit Raucher vor dem Einsteigen aber doch noch die Nerven beruhigen können, gibt es Raucher-Zonen auf den Perrons.
Blaue Hinweistafeln informieren über die vier Meter breiten Flächen. Markierungen auf dem Boden gibt es keine.
SBB: Die meisten Raucher halten sich an die Regeln
Die meisten Raucherinnen und Raucher würden sich an die Regelung halten, so die SBB auf Anfrage.

Es gebe aber auch Personen, welche das Rauchverbot ausserhalb der Zonen missachten würden. Diese würden vom Personal angesprochen und weggewiesen, allerdings komme dies selten vor. Bussen gibt es keine.
Pro Woche beschweren sich drei bis vier Personen über die Rauchschwaden auf dem Perron – schweizweit. Viel ist das nicht, weshalb die SBB die Schrauben derzeit nicht anziehen wollen. Anpassungen seien aktuell nicht geplant, hiess es auf Anfrage.
Raucherabteile vor 20 Jahren abgeschafft
Ein viel grösseres Thema war das Rauchen vor 20 Jahren, als die Raucherabteile abgeschafft wurden. Viele Raucher beschwerten sich und drohten gar, aufs Auto umzusteigen.
Viele Raucher sassen aber selber lieber im Nichtraucherabteil. Entweder weil sie mit Nichtrauchern unterwegs waren, oder weil der blaue Dunst manchmal buchstäblich atemberaubend war. Die Auslastung der Raucherabteile lag zuletzt noch bei 25 Prozent.
Die Einführung des Rauchverbotes verlief nach anfänglichen Protesten problemlos. Bussen in der Höhe von 25 Franken mussten nur sehr wenige ausgesprochen werden.
Nach nur drei bis vier Monaten war das Verbot etabliert. Heute wird es weitgehend eingehalten.












