Ein 34-jähriger Mann soll Mitte 2018 seinen damals acht Wochen alten Sohn geschüttelt und lebensgefährlich verletzt haben. Das Ausserrhoder Kantonsgericht verurteilte ihn wegen dieser Tat und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren.
Kantonsgericht Ausserrhoden
Der Gerichtssaal des Rathauses am Landsgemeindeplatz 2 in Trogen wo sich das Kantonsgericht befindet, aufgenommen am 19. Oktober 2017. - Keystone
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Es sprach ihn der schweren und einfachen Körperverletzung, der Tätlichkeit, ausserdem der Pornografie sowie wegen Drogen- und Betreibungsdelikten schuldig, wie das Gericht am Montag mitteilte. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe wird der Tunesier für acht Jahre des Landes verwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte hatte im Juni 2018 seinen damals achtwöchigen Sohn mit diversen Verletzungen ins Spital gebracht. Nach eigenen Angaben rührten diese von einem Sturz vom Wickeltisch her. Dort habe er seinen Sohn kurz hingelegt, um zu duschen. In einem unbeobachteten Moment sei das Kind heruntergefallen.

Die Staatsanwältin warf ihm vor, das Kind geschüttelt und ihm diverse Hämatome zugefügt sowie den linken Ober- und Unterschenkel gebrochen zu haben. Dies bestritt der Beschuldigte in der Gerichtsverhandlung vom 21. Mai nicht direkt. Er bezeichnete die Vorwürfe aber als Beleidigung. Dass der Sturz passiert sei, bereue er zutiefst.

Das rechtsmedizinische Gutachten kam zum Schluss, die Verletzungen könnten aufgrund der relativ geringen Fallhöhe und der Verteilung der Hämatome nicht vom angeblichen Sturz herrühren. Die Staatsanwältin forderte für den Tunesier eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und neuen Monaten.

Der Verteidiger forderte einen Freispruch. Wie die Verletzungen des Kleinkindes entstanden seien, sei schleierhaft. Andere Möglichkeiten als die von der Anklage geschilderte seien im Verfahren zu wenig geprüft worden, erklärte er.

Der Vater sei in Panik geraten, als er seinen Sohn reglos am Boden habe liegen sehen. Eine Schüttelbewegung hätte laut dem Verteidiger auch ohne Absicht geschehen können.

Die mitangeklagte Ehefrau des Tunesiers wurde vom Kantonsgericht freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr eine Mitschuld durch Unterlassung und Verletzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht vorgeworfen und für sie eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren beantragt.

Laut Anklage hatte die Frau das Kind für ein paar Stunden der Obhut ihres Mannes übergeben - trotz Anzeichen dafür, dass der Vater im Umgang mit dem Kleinkind überfordert gewesen sei. Dies gehe aus sichergestellten Chat-Verläufen hervor.

Die Opfer-Vertreterin erklärte an der Gerichtsverhandlung, das Kind habe sich gut von den Verletzungen erholt. Langfristige Auswirkungen seien allerdings noch nicht absehbar.

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