Trumps Beamte greifen durch – auch Schweizer landen im Gefängnis
Durch die gewaltsamen ICE-Razzien in den USA werden zahlreiche Menschen festgenommen. Darunter sind laut EDA mindestens drei Schweizer.

Das Wichtigste in Kürze
- Die US-Einwanderungsbehörde ICE führen gewaltsame Razzien durch.
- Ziel der Trump-Regierung ist es, pro Jahr eine Million Menschen festzunehmen.
- Unter den Festgenommenen sind laut EDA mindestens drei Schweizer.
Aufnahmen von Razzien der US-Einwanderungsbehörde ICE sorgen derzeit für mächtig Kritik. Unter der Führung von Donald Trump wird rigoros gegen Migranten vorgegangen.
Gewaltsame Festnahmen auf offener Strasse, in Kirchen, auf Parkplätzen oder in Supermärkten passieren regelmässig.
Der US-Präsident steht hinter den ICE-Einsätzen. Er antwortete im November dem Sender «CBS» auf die Frage, ob einige der Razzien zu weit gegangen seien: «Nein. Ich denke, sie sind nicht weit genug gegangen.»
Eine Million Menschen sollen pro Jahr festgenommen werden
Die Behörde hat ein Jahresbudget von 28 Milliarden Dollar und ist damit gut gerüstet für ihre Mission: die Durchführung der grössten Abschiebungsaktion in der Geschichte des Landes. Ziel ist es, mindestens eine Million Menschen pro Jahr festzunehmen und abzuschieben.
«Blick»-Recherchen zeigen nun: Auch Schweizer sind davon betroffen. Drei Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit wurden von der Trump-Regierung festgenommen. Dies bestätigt das Eidgenössische Aussendepartement (EDA) auf Anfrage der Zeitung.
Es handelt sich dabei jedoch nur um jene Fälle, die den Schweizer Behörden bekannt sind. Die tatsächliche Anzahl könnte höher sein.
Grund sind sogenannte «Overstays»
Die Gründe für die Festnahmen waren in allen Fällen «Overstays». Das bedeutet, dass diese Personen länger in den USA geblieben sind, als es ihre Visa oder ESTA-Genehmigungen erlaubten.
Wie lange sie in Haft waren, ist unklar. Laut EDA wurden sie jeweils bis zum nächsten verfügbaren Flug in die Schweiz festgehalten.
Die Schweiz hat auf diese Entwicklung reagiert. Sie rät ihren Bürgern, sich frühzeitig über Einreise-, Aufenthalts- und weitere Vorschriften zu informieren. Bei einem Verstoss drohe eine Rückweisung, Festnahme oder Inhaftierung.

















