Der Konzessionsvertrag mit den Schweizer Salinen für den Salzabbau in Aargau und Baselland wurde vom Aargauer Regierungsrat bis 2075 verlängert.
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Der Salzabbau von Schweizer Salinen im Aargau und Baselland wurde bis 2075 verlängert. - Schweizer Salinen
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Aargau und Baselland darf Schweizer Salinen für weitere 50 Jahre Salz gewinnen.
  • Der Aargauer Regierungsrat hat den Konzessionsvertrag zum Salzabbau bis 2075 verlängert.
  • Die Verlängerung muss nun noch vom Grossen Rat genehmigt werden.

Der Aargauer Regierungsrat hat den Konzessionsvertrag mit den Schweizer Salinen für den Salzabbau bis 2075 verlängert. Der Baselbieter Regierungsrat überwies die Verlängerung in seinem Gebiet zur Genehmigung an den Landrat.

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Grobes Salz in einem hölzernen Mörser. - Pixabay

Mit der Verlängerung der Konzession im Aargau könne man im Bezirk Rheinfelden weitere 50 Jahre Salz gewinnen. Und zwar von 2026 bis 2075, teilten die Schweizer Salinen am Freitag mit. Dies trage entscheidend zur nachhaltigen Versorgung der Schweiz mit Salz bei.

Mit der neuen Konzession sehen die Schweizer Salinen im Aargau auch neue Bohrfelder für die Salzgewinnung vor. Dafür sind Anpassungen des kantonalen Richtplanes und Nutzungsplanes nötig. Entscheiden wird darüber der Grosse Rat.

Baselbieter Landrat fasst Beschluss

Auch der Baselbieter Regierungsrat will den Konzessionsvertrag mit den Schweizer Salinen bis 2075 verlängern. Beschliessen soll die Verlängerung der Landrat. Voraussichtlich noch dieses Jahr wird er dazu die Beratung aufnehmen.

Das Konzessionsgebiet im Kanton Baselland bleibe unverändert, hiess es in der Mitteilung. Der Konzessionsvertrag bedeute nicht, dass die Schweizer Salinen in diesem Gebiet automatisch Salz abbauen dürften. Vielmehr unterstehe jedes einzelne Abbauprojekt einem umfangreichen Bewilligungsverfahren.

Konzept für Überwachung und Nachsorge

Die Konzessionsverlängerungen für beide Kantone beinhalten ein neues Überwachungs- und Nachsorgekonzept. Dieses gelte über das Konzessionsende im Jahr 2075 hinaus, hiess es weiter. Die Schweizer Salinen würden sicherstellen, dass der Betrieb für die Salzgewinnung nötigen Anlagen finanziert sei. Genauso wie die Nachsorge und der Rückbau und ausserdem würden die Haftungsrisiken hinreichend abgesichert.

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Grobe Salzkörner. - Pixabay

Für die Konzessionsverlängerung erhält der Kanton Aargau 30 Millionen Franken, der Kanton Baselland 21 Millionen Franken. Der Unterschied liegt darin begründet, dass die geschätzten abbaubaren Ressourcen im Aargau grösser sind als in Baselland. Weiterhin erhalten beide Kantone als Konzessionsgebühr einen Franken pro Tonne gefördertem Salz. Hinzu kommen die Dividenden des Unternehmens, die Regalabgaben und die Steuereinnahmen, wie die Schweizer Salinen schrieben.

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