Russe wehrt sich gegen Auslieferung in die USA

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Im März 2021 wurde ein Russe in Sitten VS verhaftet. Er wurde von den USA wegen vermuteten Insiderhandels gesucht, nun wehrt er sich gegen die Auslieferung.

    Einbrecher
    Der Einbrecher wurde festgenommen. (Symbolbild) - Pixabay

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein im Wallis verhafteter Russe wehrt sich gegen die Auslieferung in die USA.
    • Dort wird er wegen vermuteten Insiderhandels gesucht.
    • Der Mann hat sich beim Bundesstrafgericht beschwert.

    Ein in Sitten inhaftierter Russe mit Kreml-Verbindungen beschwert sich beim Bundesstrafgericht gegen seine Auslieferung an die USA. Diese wollen ihn wegen des Verdachts auf Insiderhandel vor Gericht stellen. Ein Auslieferungsgesuch Russlands lehnte die Schweiz bereits ab.

    Der von Moskau im Auslieferungsersuchen beschriebene Sachverhalt ist in der Schweiz nicht strafbar. Dies teilte das Bundesamt für Justiz (BJ) am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zu einem Bericht der Tamedia-Zeitungen mit.

    Kreml Russland
    Die Einschätzung eines SRF-Korrespondenten hat den Kreml offenbar verärgert. - Keystone

    Die Voraussetzung der beiderseitigen Strafbarkeit sei somit nicht erfüllt, beschied das BJ die russischen Behörden am 12. August.

    Die Auslieferung in die USA verfügte das BJ am 24. Juni. Der inhaftierte Wladislaw Kliushin legte dagegen beim Bundesstrafgericht Beschwerde ein. Diese ist hängig.

    Verhafteter wegen vermuteten Insiderhandels gesucht

    Kliushin gilt als eng mit dem Kreml verbandelt. Er besitzt eine Firma zur Medienbeobachtung und -analyse, welcher sich die russische Regierung bedient.

    Verhaftet wurde Kliushin gestützt auf ein US-Ersuchen am 21. März in Sitten. Seither sitzt er in Auslieferungshaft im Wallis. Die USA suchten ihn wegen vermuteten Insiderhandels in Millionenhöhe.

    Am 19. April ersuchte die US-Botschaft in Bern um die Auslieferung Kliushins. Am 7. April war beim BJ das Auslieferungsersuchen aus Russland eingegangen.

    Das BJ entscheidet erstinstanzlich über die Auslieferung ins Ausland. Sein Entscheid kann beim Bundesstrafgericht in Bellinzona angefochten werden. Bei einem besonders wichtigen Fall bildet das Bundesgericht die letzte Instanz.

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