Nach einer Grillparty löscht ein 34-Jähriger seinen Grill nicht ausreichend – und löst ein Feuer aus. Per Strafbefehl wurde er zu einer hohen Busse verurteilt.
Grillparty Autobrand
Weil er seinen Grill nicht ausreichend sicherte, löste ein 34-Jähriger in Rorschach SG einen Autobrand aus. - Kantonspolizei St. Gallen

Das Wichtigste in Kürze

  • Weil er seinen Grill nicht löschte, löste ein 34-Jähriger in Rorschach SG einen Brand aus.
  • Zwei Autos und ein Sichtschutz wurden dabei zum Teil stark beschädigt.
  • Der Mann muss nun mindestens 1350 Franken Busse und Gebühren zahlen.
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Eine Grillparty kommt einen 34-Jährigen aus Rorschach SG teuer zu stehen. Weil er den Grill über Nacht nicht ausreichend sicherte, löste er nämlich im März einen Brand aus.

Zwei Autos und ein Sichtschutz wurden Opfer der Flammen. Der Mann muss laut Strafbefehl nun 1350 Franken Busse und Gebühren berappen.

Stehen Sie gerne am Grill?

Obendrein könnte noch eine höhere Strafe auf den Mann zukommen. Sollte er innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut straffällig werden, müsste er weitere 3500 Franken zahlen, schreibt «20 Minuten». Der Strafbefehl ist aber noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft machte bei der Ausstellung des Strafbefehls eine hohe Allgemeingefahr geltend. Das Wohngebiet, in dem das Feuer ausbrach, sei dicht besiedelt.

Starker Wind wirbelt Glutnest auf und löst Brand aus

Personen kamen indes bei dem Brand nicht zu Schaden. Als die Feuerwehr eintraf, standen jedoch Holzsichtschutz sowie ein Lieferwagen in Flammen. Ein weiteres Auto wurde beschädigt. Die Polizei hatte seinerzeit einen Schaden von rund 100'000 Franken angegeben.

Rorschach SG Brand
Rorschach SG: Sichtschutz und Lieferwagen in Brand geraten. - Kapo SG

Ausgelöst worden war das Feuer, weil der 34-Jährige seinen Grill nicht ausreichend gesichert hatte.

Nach dem Grillspass deckte er ihn zwar ab, löschte allerdings nicht die Glut. Durch starken Wind wurde erst der Deckel weggestossen und dann das Glutnest aufgewirbelt. Der Sichtschutz und die Autos begannen zu brennen.

Laut Staatsanwalt handelte der Grillmeister fahrlässig. Er hätte die Glut mit Wasser löschen müssen. Hätte er dies getan, wären der Brand und der Feuerwehreinsatz zu verhindern gewesen.

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