Der Preisüberwacher kritisiert die extremen Unterschiede zwischen den Kantonen bei den Kesb-Gebühren für die Hinterlegung und Validierung von Vorsorgeaufträgen. Auch sind die Gebühren teilweise extrem hoch. Im Kanton Zürich kostet die Validierung des Auftrags bis zu 20'000 Franken, in Neuenburg 12'000.
Kesb
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb). - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Feststellung der Gültigkeit (Validierung) des Vorsorgeauftrags ist nötig, wenn eine Person urteilsunfähig wird.

Nach diesem Schritt durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) kann die mit der Vorsorge betraute Person aktiv werden.

Diese Validierung lassen sich die Kesb höchst unterschiedlich honorieren. In Glarus mit 590 und in St. Gallen mit 400 Franken sind die Minimalgebühren am höchsten, wie der Preisüberwacher in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht ausweist.

Aargau, Appenzell-Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Genf, Luzern, Nidwalden, Uri und Zug legten die Minimalgebühr zwischen 150 und 300 Franken fest. Die übrigen Kantone verlangen weniger. Der Median - 50 Prozent höher, 50 Prozent tiefer - liegt bei 142,40 Franken.

Die Maximalgebühren unterscheiden sich weit stärker als die Minima. In den Kantonen Aargau, Neuenburg, Obwalden, St. Gallen, Wallis und Zürich können über 3000 Franken fällig werden, wobei Zürich mit 20'000 und Neuenburg mit 12'000 Franken obenaus schwingen.

Bis zu 3000 Franken kann es im Aargau, in Basel-Stadt und -Landschaft, Nidwalden und Zug kosten. In den übrigen Kantonen gilt ein Maximum von 1500 Franken. Der Median liegt bei 2744,35 Franken.

Der Vorsorgeauftrag kann bei einer Behörde wie etwa der Kesb hinterlegt werden, damit er bei Verlust der Urteilskraft schnell zur Hand ist. In einigen Kantonen ist die Hinterlegung bei der Kesb nicht möglich.

Auch die Gebühren für die Hinterlegung unterscheiden sich stark, aber nicht dermassen exorbitant wie jene der Validierung. In Schaffhausen, Thurgau und Zürich ist die Hinterlegung mit 150 Franken fünfmal so teuer wie in Appenzell-Ausserrhoden, obwohl der Preisüberwacher überall vom gleichen geringen Aufwand ausgeht. Die Gebühren der übrigen Kantone bewegen sich zwischen 50 und 100 Franken.

Der Preisüberwacher behält sich Schritte in der Kesb-Gebührenfrage vor. Wie es im Bericht heisst, erwartet er, dass Transparenz herrscht. Die Gebühren für die Hinterlegung einer Vorsorgeauftrags dürften seiner Empfehlung zufolge nicht höher als 30 Franken sein. Der Tarif für eine Validierung sollte im Minimum 150 Franken nicht überschreiten und maximal 1000 Franken betragen.

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