Nach einem Beschluss des Parlaments soll die Verrechnungssteuer zukünftig teilweise abgeschafft werden. SP, Grüne und Gewerkschaften lancieren ein Referendum.
Individualbesteuerung
Der Bundesrat prüft eine Individualbesteuerung mit und ohne Kompensation. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen die geplante Teilabschaffung der Verrechnungssteuer wurde ein Referendum ergriffen.
  • Das Vorhaben wird als unfair angesehen.
  • Während Vermögende davon profitieren, würde sich für die «Normalbürger» nichts ändern.
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SP, Grüne und Gewerkschaften haben am Dienstag das Referendum gegen die teilweise Abschaffung der Verrechnungssteuer lanciert und gleichzeitig mit der Unterschriftensammlung begonnen. Das Parlament hatte in der Wintersession die letzten Differenzen zur Vorlage ausgeräumt. Laut SGB soll die «Selbstbedienung der Oberschicht» gestoppt werden.

Steuersenkung für die «Teppichetage»

Hinter dem Rücken der Öffentlichkeit hätten Bundesrat Ueli Maurer und das Parlament eine weitere Steuersenkung für die Teppichetage beschlossen, heisst es in einer Mitteilung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) vom Dienstag.

Und weiter: «Vermögende sollen befreit werden von der Verrechnungssteuer. Auf normalen Sparbüchlein und Bankkonten sollten wir munter weiter die Verrechnungssteuer zahlen! Dreister geht kaum.»

Dollar-Münzen ausgeschüttet.
Die Schere zwischen Arm und Reich geht weiter auseinander. - Pixabay

Die SP spricht von einer «Ohrfeige für die ehrlichen Steuerzahler». In einer Mitteilung schreibt die Partei: «Damit auch Oligarchen und dubiose Vermögensverwalter bei den Steuern nicht betrügen, gibt es die Verrechnungssteuer.» Auf Obligationen solle diese nun abgeschafft werden. Der Bundesrat habe das verhindern wollen, «doch im Parlament hat sich die Banken- und Finanzlobby durchgesetzt».

Die Verrechnungssteuer besteuert in der Schweiz Kapitalerträge, Lottogewinne, Leibrenten, Pensionen und Versicherungsleistungen. Die Umsatzabgabe wird auf den Handel mit bestimmten Wertpapieren erhoben, so auch auf den Handel mit Obligationen.

Stärkung des Schweizer Finanzplatzes

Erst am 17. Dezember hatten National- und Ständerat die Verrechnungssteuerreform, die die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinserträgen und die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen weitgehend aufhebt, in der Schlussabstimmung genehmigt.

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Ein Mann füllt seine Steuererklärung aus. (Symbolbild) - keystone

Mit der Revision will das Parlament den Schweizer Finanzplatz stärken und dafür die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinserträgen weitgehend abschaffen und die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen aufheben. Damit soll es attraktiver werden, inländische Obligationen über einen inländischen Effektenhändler zu erwerben.

Zu den einmaligen Mindereinnahmen von einer Milliarde Franken durch die Revision kommen nach einer Schätzung wiederkehrende Mindereinnahmen von 170 Millionen Franken.

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