Das Bundesparlament hat die Reform der Verrechnungssteuer unter Dach gebracht. Der Ständerat beseitigte am Dienstag eine letzte Differenz zum Nationalrat.
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Bundesrat legt neuen Entwurf für Verrechnungssteuer-Reform vor. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verrechnungssteuer-Reform ist unter Dach und Fach.
  • Eine letzte formale Differenz wurde vom Nationalrat bereinigt.
  • Besteuert werden damit Kapitalerträge, Lottogewinne, Leibrenten, Pensionen und weiteres.

Das Bundesparlament hat die Reform der Verrechnungssteuer unter Dach gebracht. Der Ständerat beseitigte am Dienstag eine letzte formale Differenz zum Nationalrat. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Verrechnungssteuer auf Zinserträgen aufheben

Offen war zuletzt noch die Frage, wann die Vorlage im Falle der fast sicheren Volksabstimmung über ein Referendum der Linken gegen die Revision in Kraft treten soll. Oppositionslos schloss sich der Ständerat der Haltung des Nationalrats an. Bei einer Annahme durch die Stimmenden würde das Gesetz nun sicher ab Anfang 2023 gelten.

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Das Bundeshaus in Bern. - Keystone

Das Gesetz sieht vor, die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinserträgen und die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen weitgehend aufzuheben.

Die Befürworterseite sieht darin eine Stärkung des Schweizer Finanzplatzes. Damit werde es attraktiver, inländische Obligationen über einen inländischen Effektenhändler zu erwerben. Die Linke kritisiert die Reform als ungerechtfertigtes Steuergeschenk.

Rückstellungen für Steuern

Die Verrechnungssteuer besteuert in der Schweiz Kapitalerträge, Lottogewinne, Leibrenten, Pensionen und Versicherungsleistungen, und die Umsatzabgabe wird auf dem Handel mit bestimmten Wertpapieren erhoben, so auch auf dem Handel mit Obligationen.

Zu den einmaligen Mindereinnahmen von einer Milliarde Franken durch die Revision kommen gemäss Botschaft des Bundesrates wiederkehrende «statische» Mindereinnahmen von 170 Millionen Franken.

Bei der Milliarde handle es sich aber nicht um Mindereinnahmen, sondern um Rückstellungen, die der Bund für bereits bezahlte Steuern noch schulde.

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