Um weitere Subventionsaffären wie den «Fall Postauto» zu verhindern, hat das Parlament den Gesetzesanpassungen grundsätzlich zugestimmt.
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Das Parlament ist mit Gesetzesanpassungen grundsätzlich einverstanden. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund stimmt den Gesetzesanpassungen grundsätzlich zu.
  • Damit sollen Subventionsaffären wie der «Fall Postauto» künftig verhindert werden.

Das Parlament ist mit Gesetzesanpassungen grundsätzlich einverstanden, die Subventionsaffären wie den «Fall Postauto» verhindern sollen. Unter anderem will es ein Gewinnverbot für subventionierte Regionalverkehrsunternehmen explizit vorschreiben. Details sind aber noch umstritten.

Der Ständerat hiess Änderungen im Personenbeförderungesetz am Dienstag mit 38 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung gut. Die Regelungen und das Bestellverfahren sollen einfacher werden. Neu vorgeschrieben sind mehrjährige Zielvereinbarungen zwischen Bestellern und Anbietern.

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Der Ständerat im Bundeshaus. (Archivbild) - Keystone

Regionale Transportunternehmen, die Subventionen erhalten, müssen sich an einen zeitgemässen Rechnungslegungsstandard halten. Neu ist auch ein Gewinnverbot: Im subventionierten Regionalverkehr, den Bund und Kantone bestellen, dürfen keine Gewinne einkalkuliert werden.

Die Regelung dazu ist umstritten: Der Ständerat hat beschlossen, dass ein Drittel allfällig doch erzielter Überschüsse in die Spezialreserve geht. Ein zweites Drittel vom Besteller an die Abgeltung des Folgejahrs angerechnet werden. Das dritte Drittel soll dem Unternehmen zur freien Verfügung stehen.

Ständerat geht eigenen Weg

Der Nationalrat und auch der Bundesrat hingegen wollen zwei Drittel des Gewinns einer Spezialreserve zuweisen. Diese Reserve ist zur Deckung von Verlusten der von Bund und Kantonen bestellten Angebote vorgesehen. Eine Minderheit im Ständerat hätte es ebenso halten wollen, unterlag aber klar.

Einen eigenen Weg beschloss der Ständerat bei der Ermittlung der ungedeckten Kosten. Transportunternehmen, die höchstens zu einem Drittel im Besitz öffentlich-rechtlicher Körperschaften sind, dürfen für von Dritten bezogene Leistungen Marktpreise einsetzen.

Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga mahnte den Rat vergeblich, die Lehren aus den Subventionsfällen zu ziehen. Die Bestimmung schaffe neue Spielräume, um das Gewinnverbot zu umgehen. Ausserdem führe die Bestimmung dazu, dass einige Unternehmen Marktpreise verrechnen und damit Gewinne einbeziehen könnten und andere nicht.

Tickets für Jugendliche und Kinder

Die Vorlage sieht auch ein Benchmarking vor: Das Bundesamt für Verkehr (BAV) muss gemäss den neuen Bestimmungen bei den Transportunternehmen Kennzahlen erheben. Es vergleicht die von Bund und Kantonen bestellten Angebote systematisch. Der Ständerat will hier Ergänzungen, mit Rücksicht auf Randgebiete.

Kinder Jugendliche
Tickets für Kinder und Jugendliche standen im Fokus. - keystone

Zu reden gaben im Rat ermässigte Tickets für Kinder und Jugendliche, die in begleiteten Gruppen reisen. Der Ständerat will ermässigte Tarife nur im Rahmen der obligatorischen Schulpflicht - also bis zum Ende des neunten Schuljahres.

Die Mehrheit der Verkehrskommission (KVF-S) verwies auf Vorstösse, die vergünstigte Tickets für reisende Klassen forderten. Diese könnten nun gleich ins Personenbeförderungsgesetz aufgenommen werden. Der Rat ergänzte, dass neben schulischen und sportlichen auch Ausflüge mit kulturellem Ziel subventioniert werden sollen.

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