Protest

Protest gegen Schaffhauser Rechenzentrum in Tengen (D) beendet

Keystone-SDA
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Schaffhauserland,

Die Gruppe «Aufstände der Allmende» hat in Tengen D ihren Protest gegen den Bau eines Rechenzentrums in Beringen SH ohne Zwischenfälle durchgeführt. Dies nachdem die Polizei ihr Camp Anfang Juli in Benken ZH nicht zuliess.

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Ein Rechenzentrum. (Archivbild) - keystone

Rund ein Dutzend Aktivisten bauten ihr Camp im deutschen Tengen nahe der Schweizer Grenze wieder ab, wie sie am Freitag mitteilten. Dort konnten sie ihr Programm mit Workshops, Vorträgen und Konzerten seit Samstag durchführen. Sie wollen in der Region Schaffhausen präsent bleiben, hiess es weiter.

Ihr Protest richtete sich gegen das im Bau befindliche Datenzentrum eines US-amerikanischen Anbieters in Beringen SH. Dieses zerstöre kostbare Ressourcen. Die vermummt auftretenden Aktivisten der «Aufstände der Allmende» sehen das Projekt als beispielhaft für den weltweiten Ausbau von Künstlicher Intelligenz (KI).

Sie kritisieren den hohen Energie- und Wasserbedarf des Datenzentrums heftig, das gemäss der Gruppe fast so viel Strom wie der gesamte Kanton Schaffhausen benötige. Zudem drohe der Region Klettgau durch den zusätzlichen Verbrauch von etwa 55'000 Kubikmetern Wasser pro Jahr eine Verknappung. Die Region Schaffhausen würde sich zu einem Hotspot für Datenzentren entwickeln, befürchteten die Aktivisten.

Ursprünglich wollten die Aktivisten ihr Protest-Camp in der Gemeinde Beringen aufschlagen. Doch die Gemeinde erteilte keine Bewilligung. Sie wichen daraufhin ins nahegelegene Benken ZH aus, wo das Camp nach kurzer Zeit von der Kantonspolizei aufgelöst wurde.

Nun muss sich der Zürcher Regierungsrat mit dem Polizeieinsatz beschäftigen. Drei Kantonsräte von SP, Grünen und AL stellten eine Anfrage zur «fragwürdigen Räumung des Protestcamps». Da da Camp keine Beeinträchtigung der Umgebung mit sich gebracht hätte, stelle sich die Frage der Verhältnismässigkeit, heisst es zur Begründung.

Unter anderem wollen die Kantonsräte wissen, weshalb es die Kantonspolizei für angemessen und verhältnismässig hielt, das Camp auf privatem Grund zu verbieten und auf welcher rechtlichen Grundlage das Camp untersagt wurde.

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