Der Presserat hat die «Weltwoche» im Zusammenhang mit der US-Wahlberichterstattung gerügt. Der Satz «So dreist fälschte nicht einmal Saddam Hussein» sei nicht zulässig, weil er den angeblichen Wahlbetrug als Tatsache dargestellt habe.
Roger Köppel die Weltwoche
SVP-Nationalrat und Chefredaktor der «Weltwoche» Roger Köppel. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Auslöser für die Presserats-Beschwerde war ein Artikel vom 19.

November 2020 mit dem Titel «Stoppt den Diebstahl!». Bei diesem Artikel hiess es im Lead, dass «offenbar massenweise Wahlzettel aufgetaucht» seien, die zu 100 Prozent an Joe Biden gegangen seien.

Ein Leser oder eine Leserin wandte sich an den Presserat, weil die behaupteten «Wahlfälschungen» falsch und zum Zeitpunkt der Publikation unbestätigt gewesen seien.

Die «Weltwoche» wehrte sich mit dem Argument, dass es sich dabei nicht um eine Tatsachendarstellung handle. Schliesslich enthalte der Text das Wort «offenbar». Die Leserschaft habe deshalb ohne Weiteres erkennen können, dass es sich um die Wiedergabe von nicht bestätigten Vorwürfen gehandelt habe.

Der Presserat ist in dieser Hinsicht zwar gleicher Meinung wie die «Weltwoche». Das Wort «offenbar» sei im Lead und im Einleitungssatz verwendet worden. Er stört sich jedoch am Satz «So dreist fälschte nicht einmal Saddam Hussein

Damit werde die Behauptung des Wahlbetrugs doch noch als Tatsache dargestellt, was nicht zulässig sei. Die «Weltwoche» habe somit Ziffer 3 (Quellenbearbeitung) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.

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