Schweizer Presserat rügt «Tribune de Genève» für unsaubere Berichterstattung.
Der Medienkonzern Tamedia, zu dem unter anderem «24 heures» und die «Tribune de Genève» gehören, hat einen Stellenabbau in der Westschweiz angekündigt. (Archivbild)
Der Schweizer Presserat hat eine entsprechende Beschwerde gegen «Tribune de Genève» gutgeheissen. Auf dem Bild: Zeitschriften der Tamedia-Gruppe. (Archivbild) - sda - Keystone/LAURENT GILLIERON

Die Zeitung «Tribune de Genève» hat mit einem Artikel über Migration und häusliche Gewalt die Pflicht zur Wahrheitssuche und die Regeln für den Umgang mit Quellen nicht eingehalten. Der Schweizer Presserat hat eine entsprechende Beschwerde gutgeheissen.

Im Artikel mit dem Titel «Le 'coup de la Russe', un véritable cauchemar pour les hommes» («Der ‹Russinnen-Trick› wird zum Albtraum für Männer») ging es um Frauen aus Nicht-EU-Staaten, denen bei einer Scheidung die Ausweisung droht. Betroffene Frauen würden vermehrt häusliche Gewalt geltend machen, um einer Ausweisung zu entgehen, heisst es darin. In Anwaltskreisen werde dieser Kniff «Russinnen-Trick» genannt.

Kritik an mangelnder Überprüfung der Quellen

Das Blatt habe es versäumt, den Kontakt mit der beschuldigten Person zu suchen und die Glaubwürdigkeit der Aussagen ihrer Quellen zu überprüfen, teilte der Presserat am Donnerstag mit. Er kritisierte ausserdem, dass die Zeitung die verfügbaren Daten zum behandelten Thema nicht erwähnt habe. Damit habe sie Pflichten nicht eingehalten, welche die Grundlage des Journalistenberufs bilden.

Hingegen hat die «Tribune de Genève» nicht gegen den Journalismuskodex in Bezug auf Diskriminierung verstossen. Gemäss der Praxis des Schweizer Presserats kann nicht jede abwertende Aussage über eine Gruppe oder eine Einzelperson automatisch als erniedrigend oder diskriminierend angesehen werden.

Die im Artikel verwendeten Ausdrücke sind nach Ansicht des Presserats vage und vielfältig genug, um eine Stigmatisierung zu vermeiden.

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